Zeugnis

Liebe Wissenden,

mein Sohn besucht die 5. Klasse einer Berliner Grundschule. Sein Halbjahreszeugnis war für mich absolut in Ordnung. Nur eins hat mich geärgert: Unter „unentschuldigte Fehltage“ ist „1“ vermerkt. Nun schwört mein Sohn Stein und Bein, er hätte niemals geschwänzt. Letzten Endes passt das auch nicht zu seiner Persönlichkeit, aber man soll ja nie nie sagen, gelle?

Ich habe jetzt jedenfalls der Lehrerin einen neutralen Brief geschrieben und zum Thema um Rücksprache gebeten.

Was meint ihr nun, welche Argumentationslinien ich hätte? Denn da es um die Gymnasialbewerbungen geht, ist mir dieser Eintrag ein ziemlicher Dorn im Auge. Außerdem finde ich, bevor so etwas auf eine Urkunde übertragen wird, hätte ich doch als alleinige Erziehungsberechtigte informiert werden müssen, oder? Mal angenommen, der Junge hätte tatsächlich geschwänzt, ich denke, er ist in der Schule und also unter Aufsicht, aber die Schule zuckt sich nicht einmal?

Ich wäre euch für Ratschläge sehr dankbar.

Leicht aufgewühlte Grüße
Jana

Hi,

Denn
da es um die Gymnasialbewerbungen geht, ist mir dieser Eintrag
ein ziemlicher Dorn im Auge. Außerdem finde ich, bevor so
etwas auf eine Urkunde übertragen wird, hätte ich doch als
alleinige Erziehungsberechtigte informiert werden müssen,
oder? Mal angenommen, der Junge hätte tatsächlich geschwänzt,
ich denke, er ist in der Schule und also unter Aufsicht, aber
die Schule zuckt sich nicht einmal?

nun, zunächst sind die lehrer nicht verpflichtet wegen eines fehltages bei den eltern nachzuhaken.

Zum anderen: EIN(!) fehltag…???
Ich glaube nicht, daß da auch nur ein gymnasialdirektor was drauf gibt. Wenn da jetzt 20 oder so stehenwürde… aber EINER!?

Warts mal ab wenn dein sprößling die oberstufe erreicht hat und sich entschuldigungen selbst schreiben darf…
Bei mir ist da einiges zusammen gekommen.
Also würd ich einfach die „1“ da stehen lassen…

LG Alex:smile:

EIN fehltag *lol

Unentschuldigte Fehltage: 1
Liebe Jana,
falls das Gymnasium wegen dieses Fehltages zurückfagen sollte, kannst
du sicher sein, dass dein Sohn auf der falschen Schule gelandet ist.
Jetzt solltest du dir ernsthafte Sorgen machen.

Gruß, Alexander

Hallo Max,

vielleicht wirklich ein Grund zum „lol“??? Naja, ich sehe das anders: Wehret den Anfängen… Hm…

nun, zunächst sind die lehrer nicht verpflichtet wegen eines
fehltages bei den eltern nachzuhaken.

Nein? Wirklich nicht? DAS ist nämlich meine Frage, ob es rein rechtlich nicht in der Tat so ist, dass die Schule die Aufsichtspflicht quasi von mir übernimmt, wenn Schule ist. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen? Ich stelle mir vor, mein Sohn hat einen Unfall oder ähnliches…

Außerdem finde ich schon, dass die Schule mich darüber informieren muss, denn auch sie hat ja die Aufgabe, die Schulpflicht durchzusetzen…

Warts mal ab wenn dein sprößling die oberstufe erreicht hat
und sich entschuldigungen selbst schreiben darf…
Bei mir ist da einiges zusammen gekommen.
Also würd ich einfach die „1“ da stehen lassen…

JETZT habe ich aber DIESES Problem, und nicht alle Kiddies sind gleich, oder?

Hm, trotzdem danke für den Rat,
LG
Jana

Hallo Jana!

mein Sohn besucht die 5. Klasse einer Berliner Grundschule.
Sein Halbjahreszeugnis war für mich absolut in Ordnung. Nur
eins hat mich geärgert: Unter „unentschuldigte Fehltage“ ist
„1“ vermerkt. Nun schwört mein Sohn Stein und Bein, er hätte
niemals geschwänzt. Letzten Endes passt das auch nicht zu
seiner Persönlichkeit, aber man soll ja nie nie sagen, gelle?

Das hast Du gut erkannt. Wie alt ist man in der 5. Klasse?

Ich habe jetzt jedenfalls der Lehrerin einen neutralen Brief
geschrieben und zum Thema um Rücksprache gebeten.

Was meint ihr nun, welche Argumentationslinien ich hätte? Denn
da es um die Gymnasialbewerbungen geht, ist mir dieser Eintrag
ein ziemlicher Dorn im Auge.
Außerdem finde ich, bevor so
etwas auf eine Urkunde übertragen wird, hätte ich doch als
alleinige Erziehungsberechtigte informiert werden müssen,
oder? Mal angenommen, der Junge hätte tatsächlich geschwänzt,
ich denke, er ist in der Schule und also unter Aufsicht, aber
die Schule zuckt sich nicht einmal?

Ist ja alles schön und gut. Aber wenn er gefehlt hat, dann hat er gefehlt. Da gibts nix zu argumentieren. Was soll die Schule denn machen? Eine Urkunde fälschen, weil Mutti es nicht gerne sieht dass ihr Kleiner mal unentschuldigt gefehlt hat? Es gibt da nix zu argumentieren von wegen der Eintrag muss da jetzt raus. Es seie denn, Du kannst nachweisen, dass die Schule sich geirrt hat und den Tag aus Versehen in das Zeugnis eingetragen hart. Damit dürftest Du Dich dann aber schon harttun. Vor allem wenn es in einem Klassenbuch steht/dafür ein Lehrer unterschrieben hat oder wie das in Berlin auch immer gehandhabt wird.

Und wie meine Vorredner schon gesagt haben: Ein Tag? Sorry, aber das ist kein Problem für den Übertritt an ein Gymnasium. Bzw. es darf kein Problem sein.

MfG
Jimmy

Hallo Jimmy,

Und wie meine Vorredner schon gesagt haben: Ein Tag? Sorry,
aber das ist kein Problem für den Übertritt an ein Gymnasium.
Bzw. es darf kein Problem sein.

Als Mutter sehe ich das ein bisschen anders.
Der Eintrag im Zeugnis waere mir egal.
Auch im „Uebergangszeugnis“ fuer’s Gymnasium.
In einem vergleichbaren Thread im Moment im Rechtsbrett
habe ich mich aehnlich ausgedrueckt.

Dass mein Sohn eventuell einen Tag geschwaenzt hat,
und ich davon nicht unterrichtet worden bin, dass
wuerde mir mehr Kummer machen.
Stimmt, wenn ich so an meine Schulzeit denke, da wurde
registriert, die Sowieso fehlt, eingetragen und gut war’s.
In unseren Schulen hier ist es damit nicht. Wenn man nicht
schon selbst angerufen hat, weil ein Kind krank ist, dann
ruft einen die Schule an und fragt. Sicher, es sind Privat-
schulen hier. Sicher, es hat auch etwas mit der Sicherheits-
lage hier zu tun. Trotzdem wundert mich eben die Praxis.

Und wenn schon nicht am Tag nachgefragt wird (waere eine
Frage der Organisation), so ging es doch damals bei uns nicht
so ab,dass man einfach unentschuldigt gefehlt hat: wenn man
fehlte, musste man eine Entschuldigung bringen.
Wenn man die nicht gebracht hat (nach 1,2 vielleicht 3 Tagen),
wurde das Elternhaus kontaktiert.

Offensichtlich erwarte ich zuviel von deutschen Schulen :frowning:
Aber wenn mein Sohn jetzt anfinge zu schwaenzen – waer’s dann
nicht zu erwarten, dass ich das JETZT erfahre, und nicht
erst in fuenf Monaten beim naechsten Zeugnis? Ich + die Schule,
wir wuerden ja vielleicht gern gegensteuern.

Und zum Argument mit den Entschuldigungen selbst schreiben:
es ist ein Unterschied ob ein Elfjaehriger awol (absent without leave,
wie sagt man dazu auf Deutsch?) geht oder eine 18jaehriger.

Gruesse
Elke

PS: Fuer Jana.
Ich wuerde schon das Gespraech mit der Lehrerin suchen. Einfach
um zu wissen, was los war. Vielleicht stellst du fest, dass die
Lehrerin sich getaeuscht hat. Vielleicht, dass dein Sohn doch
nicht ehrlich war. Aber wissen wollt ich das als Mutter schon.

Denn

da es um die Gymnasialbewerbungen geht, ist mir dieser Eintrag
ein ziemlicher Dorn im Auge.

komplett ohne Belang.

Jo Perrey (ex-Gym-teacher)

Hallo Elke,

danke für Dein langes Posting. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich wuerde schon das Gespraech mit der Lehrerin suchen.
Einfach
um zu wissen, was los war. Vielleicht stellst du fest, dass
die
Lehrerin sich getaeuscht hat. Vielleicht, dass dein Sohn doch
nicht ehrlich war. Aber wissen wollt ich das als Mutter
schon.

Ich habe ja diesen Brief nun geschrieben und sehe dem Gespräch entgegen (hoffentlich kommt es überhaupt zustande). Vor allem wollte ich eine sachliche Argumentationslinie haben, da ich ja weiß, wie schnell man sich in Emotionen ergehen kann.

Zuallererst geht es mir um die Frage: Hat er oder hat er nicht!

Und wenn er nicht hat, dann sehe ich nicht ein, weshalb eine Lüge auf dem Zeugnis meines Sohnes zur Wahrheit gemacht werden sollte. Für den einen mag es Krümelkackerei sein, aber ich halte nun einmal viel von Sorgfaltspflicht. Schüler sind Lebewesen, keine Produkte, die geformt und abgeworfen werden.

Liebe Grüße also
Jana

klassenbuch
hallo jana!

weiß nicht wie ihr das in berlin handhabt, aber eigentlich müssten auch da klassenbücher existieren wo unter anderem fehlstunden und
-tage eingetragen werden (bei uns läuft das mit der nummer des schülers im entsprechenden tag, auch wenns nur stunden sind, und vorne extra nochmal seitenweise die monate, wo dann in der entsprechenden spalte des tages für den schüler ein klar definiertes zeichen, weswegen er gefehlt hat, gemacht wird).
wenn die schule sowas nachweisen kann siehts wohl schlecht aus für deinen sohn. wenn nicht, hat er offiziell nicht gefehlt.

gruß
yvi

Hallo,

in meiner Schule und Schulzeit (ist erst ein paar Jahre her) war es üblich, dass Fehltage geschätzt wurden (mit manchmal interessanten Ergebnissen).
Vielleicht hat dein Sohn einfach auch bei einem Lehrer ne Entschuldigung nicht vorgezeigt, oder ein Lehrer hat vergessen die Fehlstunde als entschuldigt zu markieren. Passiert ja ganz schnell.

Ich würde dir vorschlagen:

  • Lass nicht daran zweifeln, dass dein Sohn nie(!!) schwänzen würde
  • Lass dir sagen, wann er gefehlt hat
  • Frage, ob man das nicht (weil wichtig und ein Irrtum) ausbessern könnte.

Bei mir war das ausbessern (fast in jedem Zeugniss waren falsche Fehltage, oder sogar falsche Noten und Kurse) eigentlich nie ein Problem. Schließlich wollen die Lehrer im Normalfall keine Steine in den Weg legen.

Allerdings ist ein unentschuldigter Fehltag beim Schulübergang kein Problem, bei einer Bewerbung wäre das allerdings schon hinderlich.

Viele Grüße,
hannes

@ all
Hallo,

ich danke euch für eure vielen Beiträge und Meinungen. Heute hat mich die Lehrerin angerufen, und es stellte sich heraus, dass es sich um einen Tag gehandelt hat, bei dem mein Sohn tatsächlich krank gewesen ist. Die Schulsekretärin hat wohl vergessen, der Klassenlehrerin meine telefonische Entschuldigung mitzuteilen.

Der Junge hat also nicht geschwänzt (puuuuh)!

Die Lehrerin hat sich entschuldigt, auch dafür, dass sie mich hätte selbstverständlich anrufen müssen, wenn der Junge unentschuldigt fehlt. Außerdem bot sie mir ein neues Zeugnis an (da es eine Urkunde ist, kommt eine Verbesserung nicht in Frage). Ich war aber generös und belies es dabei :smile:

Schlussfolgerung: Die Schule hat sehr wohl die Pflicht, die Eltern über Fehlzeiten des (minderjährigen) Kindes zu informieren.

DAS war vor allem meine Frage (neben meiner wohl natürlichen Angst, erziehungstechnisch völlig versagt zu haben - mea culpa).

An euch vielen Dank und
liebe Grüße
Jana