Zeugnis: Arbeitsumfang zu erwähnen?

Hallo zusammen,

ich hab da ein Zeugnis von jemandem vorliegen wo ich mir sehr unsicher bin, ob das so gehört. Und zwar war dieser jemand in einem Umfang von 80% (also 4 Tage pro Woche) angestellt. Muss/kann/soll/darf das in das Zeugnis rein? Ich hätte das so noch nie gelesen, fände das aber schon schlau…

*wink*

Petzi

Hallo,

Als Laie möchte ich es mal so meinen:

Im Arbeitszeugnis wären die Punkte ausschlaggebend, die Tätigkeit
und ggf. weitergehende Kompetenzen beschreiben.
Evtl. noch freiwillige Weiterbilung.

Dazu noch ein kurzes Statement, wie die Arbeit im betrieblichen Sinne
ausgeführt wurde und wie die Zusammenarbeit mit Kollegen / Vorgesetzten zu bewerten war.

Teilzeit könnte erwähnt werden, wenn der MA gerne in Vollzeit arbeiten
würde, aber aus betrieblicher Sicht nur Teilzeit möglich war.
Eigene Gründe für wunschgemäße Ausübung in Teilzeit können in der Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle stehen.
( Z.B. Kindererziehung, Pflege von Familienmitgliedern oder
gesundheitliche Einschränkungen )

mfg

nutzlos

Hi,

Im Arbeitszeugnis wären die Punkte ausschlaggebend,

sorry, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: alle diese Punkte sind natürlich vorhanden und weitere Formalitäten auch soweit in Ordnung bzw. angemeckert :wink: Es geht nur drum „Herr Mustermann war als Musterknabe mit einem Beschäftigungsgrad von 80% bei der Mustermann AG angestellt“

Und ich wunderte mich, ob der hier fett markierte Teil reingehört. Achja, die Teilzeit war auf Wunsch des Herrn Mustermann, nicht wegen Firmenwunsch.

*wink*

Petzi

hi petzi,

hab schon etliche (tz)zeugnisse gesehen und auch geschrieben - sowas ist mir nie untergekommen. in meinen augen: unüblich.
wüßte ehrlich gesagt auch nicht, wozu das gut sein soll…

saluods, borito