Zeugnis für 3,5 Monate auf 1 statt 2 Seiten

Hallo,

kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, ein Arbeitszeugnis für einen Zeitraum von 3,5 Monaten auf einer statt auf zwei Seiten auszustellen?

Im aktuellen Fall ist für das Zeugnis ein Briefformular verwendet worden; und zwar eines mit einem aufwendigen Briefkopf, bei dem der Text erst im unteren Bereich der 1. Seitenhälfte beginnt. Des Weiteren wird ein sehr großer, unüblicher Zeilenabstand verwendet.

Mir sind bisher nur Zeugnisse - auch für Zeiträume von mehr als vier Jahren - mit einem Umfang von lediglich einer Seite bekannt (evtl. kleiner Schriftgrad, Proportionalschrift, kleiner Zeilenabstand).

Gibt es für den Fall eine Vorschrift bzw. Richterrecht?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß,
joejoe

Hi Joejoe,

Ich slebst habe einige Arbeitszeugnise die Länger sind als 1 Seite. Wenn man Länger bei einen AG ist und ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, ist es schon normal dass es auf Grund der verschiedenen und ausführlich Beschreibungen der Eignungen/Tätigkeiten über eine Seite wird.

Allerdings mit mir schleierhaft warum der AN ein Zeugnis über zwei Seiten haben möchte?

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Moin,

vielleicht habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Es ist genau umgekehrt: AG schreibt 2 Seiten, AN möchte nur 1 Seite.

Kann AN dies verlangen?

Gruß,
joejoe

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Ganz kurze Antwort
Hi!

kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, ein
Arbeitszeugnis für einen Zeitraum von 3,5 Monaten auf einer
statt auf zwei Seiten auszustellen?

Nein!

LG
Guido

Hi Joe,

kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, ein
Arbeitszeugnis für einen Zeitraum von 3,5 Monaten auf einer
statt auf zwei Seiten auszustellen?

Wie Guido schon schrob: verlangen kann er nicht :wink: Aber - insbesondere wenn er eh weitere Änderungswünsche an das Werk hat - kann er nett anfragen, ob denn nicht vielleicht eine Änderung möglich wäre…

*wink*

Petzi

Hallo,
Was er aber verlangen kann (was aber höchst merkwürdig wäre), wär ein Nicht qualifizierendes bzw. einfaches Zeugnis (oder wie das heißt), eben nur ein „Hat von dan bis dann bei uns gearbeitet.“
Das sollte auf eine Seite passen, würde aber bei Bewerbungen komisch
aufstoßen.
Gruß Susanne

Tztztz,
Hi Petzi,

Wie Guido schon schrob: verlangen kann er nicht :wink:

kann er schon, aber bekommen wird er es nicht, außer

kann er nett anfragen, ob denn nicht vielleicht eine
Änderung möglich wäre…

Gruß
Der Franke

Anspruch auf einfaches Zeugnis - Wo?
Hi!

Was er aber verlangen kann (was aber höchst merkwürdig wäre),
wär ein Nicht qualifizierendes bzw. einfaches Zeugnis

Hast Du dafür eine Quelle?

Klar ist, dass ein AN das Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis hat.

Wenn dieses aber eh ausgestellt ist, sehe ich keine Grundlage für den Anspruch auf ein einfaches Zeugnis…

LG
Guido

Moin,

danke für die Antworten. Der AG findet sein Sch…-Layout so klasse, dass er dabei bleiben möchte. Na ja, der AN wird wohl das Zeugnis für den kurzen Zeitraum eh nicht in seine Zeugnisanlage aufnehmen …

Gruß,
joejoe

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Hi!

Was er aber verlangen kann (was aber höchst merkwürdig wäre),
wär ein Nicht qualifizierendes bzw. einfaches Zeugnis

Hast Du dafür eine Quelle?

Wenn dieses aber eh ausgestellt ist, sehe ich keine Grundlage
für den Anspruch auf ein einfaches Zeugnis…

Hallo hab hier mal nachgeguckt, die Gesetzesstellen musste dir selbst suchen, gerade bei Tarivverträgen wird schwierig die im Netz zu finden. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Gesetzli…

Der AN kann wählen, er hat in jedem Fall Anspruch auf ein Zeugnis, er kann auch den Wunsch nach einem Qualifizierten Zeugnis äussern. Da heutzutage jeder eher ein Quali-Zeugnis haben möchte, ist es wohl auch nötig, wenn man dieses gerade nicht möchte, dies ebenfalls anzumerken (Anspruch zu erheben).

Ansonsten hab ich meine Kennnisse zu Arbeitszeugnissen aus dem intensiven Studium des Ratgebers „Das Zeugis in der Sozialen Arbeit“ des DBSH http://www.dbsh.de/html/publikationen.html
(unter weitere Publikationen, dort das 3.) verfasst von V. Mehs.

Auch wenn ich diese Behauptung jetzt nur mal so aus dem Ärmel geschüttelt hab und vorher und auch nachher nicht nachschlug bin ich mir ziemlich sicher dass ein Anspruch auf ein einfaches Zeugnis besteht.
In obigen Bereich ist es nämlich gar nicht selten, dass man das einfache Zeugnis bevorzugt, denn da herrscht eine Menge Missgunst und persönliche Querelen, die einem ein Quali-ZEugnis verhageln können.

Gruß Susanne

Hi!

Hallo hab hier mal nachgeguckt, die Gesetzesstellen musste dir
selbst suchen,

Da gibt es keins - DAS ist der springende Punkt.
In unserer Gewerbeordnung steht
§ 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

…aber nix von Anspruch auf ein EINFACHES Zeugnis.
Wenn der AG also direkt ein qualifiziertes Zeugnis erstellt, hat der AN m.M. nach keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, da der AG seiner Pflicht bereits nachgekommen ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Gesetzli…

Och nö - bitte nicht Wiki, da kann jeder Hinz und Kunz schreiben…
Ich verlasse mich lieber auf seriöse Quellen.

Der AN kann wählen, er hat in jedem Fall Anspruch auf ein
Zeugnis, er kann auch den Wunsch nach einem Qualifizierten
Zeugnis äussern.

Bis hierhin kein Veto.
Vor allem vor dem Hintergrund des BGB §242

Da heutzutage jeder eher ein Quali-Zeugnis
haben möchte, ist es wohl auch nötig, wenn man dieses gerade
nicht möchte, dies ebenfalls anzumerken (Anspruch zu erheben).

Hier dann doch - einen Anspruch auf ein „downgrade“ gibt es nicht.

Ein Urteil sagt, dass man seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis verliert, wenn man bereits ein einfaches verlangt und bekommen hat.
(LAG Sachsen – Urteil vom 26.03.2003, Aktenzeichen: 2 Sa 875/02)
Ich wüsste nicht, warum andersrum ein anderes Urteil gesprochen werden sollte.

Auch wenn ich diese Behauptung jetzt nur mal so aus dem Ärmel
geschüttelt hab und vorher und auch nachher nicht nachschlug
bin ich mir ziemlich sicher dass ein Anspruch auf ein
einfaches Zeugnis besteht.

Nur, falls ich mich unklar ausgedrückt habe:
Ich stimme Dir zu, wenn noch kein Zeugnis erstellt wurde.

Ich widerspreche Dir aber: Wenn dem AN das Teil nicht gefällt, hat er keinen ANspruch mehr auf ein einfaches Zeugnis.

In obigen Bereich ist es nämlich gar nicht selten, dass man
das einfache Zeugnis bevorzugt, denn da herrscht eine Menge
Missgunst und persönliche Querelen, die einem ein
Quali-ZEugnis verhageln können.

Als Personaler sind mir mäßige Zeugnisse weitaus lieber als einfache, die (eril sie halt nur einfache sind) zum KO-Kriterium werden können.

LG
Guido

Hallo,

Na ja, der AN wird wohl
das Zeugnis für den kurzen Zeitraum eh nicht in seine
Zeugnisanlage aufnehmen …

Doofe Idee. Lücken im Lebenslauf / in den Zeugnissen sind immer am interessantesten.
Gruß
loderunner

Moin,

das Thema hat sich ein wenig verselbstständigt: Ein einfaches Zeugnis stand nie zur Debatte. AN hat ein qualifiziertes Zeugnis erhalten mit einem Sch…-Layout: ohne größere Formatierungsänderungen hätte dasselbe Zeugnis auf eine Seite gepasst. AG ändert aber nix, und AN wird aufgrund der Kürze der Beschäftigung das Zeugnis nicht in seine Zeugnisanlage aufnehmen … (siehe auch oben)

Gruß,
joejoe

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Gute Idee. AN muss nur erfinderisch sein, Lücke zu schließen bzw. vorige Tätigkeit zu verlängern.

Gruß,
joejoe

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Hi joejoe,

Gute Idee. AN muss nur erfinderisch sein, Lücke zu schließen
bzw. vorige Tätigkeit zu verlängern.

keine gute Idee. Sondern dumme Idee. Saumässig dumme, sogar. Gerade in solchen „leicht nachprüfbaren“ Bereichen sollte man das tunlichst nicht tun (sic!).

Personaler kennen sich und plaudern beim Golfen. Widersprüche zwischen Lebenslauf „Firma x bis Datum_x“ während im Zeugnis von „Datum_x-1“ die Rede ist fallen auf. Lohnsteuerkarten. Krankenkassen. Rentenkassen. Oder ein Personaler googelt nach Deiner Mailaddi, in der ja Dein Klarname steht… Es gibt Fantastillionen von Möglichkeiten, wie so ein Schwindel auffliegen kann - und wenn’s rauskommt haste die Kacke am Dampfen.

Und wenn das Zeugnis nicht nur zweizeilig geschrieben sondern vielleicht auch noch schlecht ist - dann ist das immer noch das kleinere Übel. Denn für eine so kurze Zeit erwartet keiner ein „perfektes“ Zeugnis, vielmehr geht man davon aus, dass ein Arbeitsverhältnis, das schon nach 6 Monaten endet, beiderseitig nicht perfekt war :wink:

*wink*

Petzi

Die Meinungen sind geteilt - gut so!

Hallo,

Gute Idee. AN muss nur erfinderisch sein, Lücke zu schließen
bzw. vorige Tätigkeit zu verlängern.

Noch schlechtere Idee. Lügen im Lebenslauf ist Grund für fristlose Kündigung.
Gruß
loderunner (ianal)

Kleiner Hinweis auf die Anfechtung eines Vertrags
Hi!

Gute Idee. AN muss nur erfinderisch sein, Lücke zu schließen
bzw. vorige Tätigkeit zu verlängern.

Wenn das aufliegt (und auch wenn da Jahre zwischen liegen), kann ein AG den Vertrag durchaus wirksam anfechten, da er durch Täuschung zustande kam.

Heißt: Keine Kündigungsfrist und tschüss - echt ne geile Idee!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Noch besser
Hi!

Noch schlechtere Idee. Lügen im Lebenslauf ist Grund für
fristlose Kündigung.

Man muss gar nicht kündigen, man kann anfechten, und der Vertrag war dann nie geschlossen!

LG
GUido

Lücke zu schließen
bzw. vorige Tätigkeit zu verlängern.

…wenn das mal nicht auch in den Bereich der Zeugnisfälschung fällt: http://www.wagnerhalbe.de/Rechtsanwalt-Koeln-Kuendig…

mfg M.L.