Hi!
Hallo hab hier mal nachgeguckt, die Gesetzesstellen musste dir
selbst suchen,
Da gibt es keins - DAS ist der springende Punkt.
In unserer Gewerbeordnung steht
§ 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
…aber nix von Anspruch auf ein EINFACHES Zeugnis.
Wenn der AG also direkt ein qualifiziertes Zeugnis erstellt, hat der AN m.M. nach keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, da der AG seiner Pflicht bereits nachgekommen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Gesetzli…
Och nö - bitte nicht Wiki, da kann jeder Hinz und Kunz schreiben…
Ich verlasse mich lieber auf seriöse Quellen.
Der AN kann wählen, er hat in jedem Fall Anspruch auf ein
Zeugnis, er kann auch den Wunsch nach einem Qualifizierten
Zeugnis äussern.
Bis hierhin kein Veto.
Vor allem vor dem Hintergrund des BGB §242
Da heutzutage jeder eher ein Quali-Zeugnis
haben möchte, ist es wohl auch nötig, wenn man dieses gerade
nicht möchte, dies ebenfalls anzumerken (Anspruch zu erheben).
Hier dann doch - einen Anspruch auf ein „downgrade“ gibt es nicht.
Ein Urteil sagt, dass man seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis verliert, wenn man bereits ein einfaches verlangt und bekommen hat.
(LAG Sachsen – Urteil vom 26.03.2003, Aktenzeichen: 2 Sa 875/02)
Ich wüsste nicht, warum andersrum ein anderes Urteil gesprochen werden sollte.
Auch wenn ich diese Behauptung jetzt nur mal so aus dem Ärmel
geschüttelt hab und vorher und auch nachher nicht nachschlug
bin ich mir ziemlich sicher dass ein Anspruch auf ein
einfaches Zeugnis besteht.
Nur, falls ich mich unklar ausgedrückt habe:
Ich stimme Dir zu, wenn noch kein Zeugnis erstellt wurde.
Ich widerspreche Dir aber: Wenn dem AN das Teil nicht gefällt, hat er keinen ANspruch mehr auf ein einfaches Zeugnis.
In obigen Bereich ist es nämlich gar nicht selten, dass man
das einfache Zeugnis bevorzugt, denn da herrscht eine Menge
Missgunst und persönliche Querelen, die einem ein
Quali-ZEugnis verhageln können.
Als Personaler sind mir mäßige Zeugnisse weitaus lieber als einfache, die (eril sie halt nur einfache sind) zum KO-Kriterium werden können.
LG
Guido