Hallo,
währe es rechtens eigentlich auch dem Arbeitgeber ein Zeugnis auzustellen (also durch mich selbst erstellt ? ) und dieses in seinen Bewerbungsunterlagen einzuflegen/mitzuschicken ?
Oder währe das zu unsinnig/unseriös !
Hallo,
währe es rechtens eigentlich auch dem Arbeitgeber ein Zeugnis auzustellen (also durch mich selbst erstellt ? ) und dieses in seinen Bewerbungsunterlagen einzuflegen/mitzuschicken ?
Oder währe das zu unsinnig/unseriös !
Gute Frage, auf die ich spontan keine Antwort weiss. Ich weiss nur, dass es ja Portale gibt, in denen man durchaus Bemerkungen über den Arbeitgeber hinterlegen kann. Ich finde das einerseits sinnvoll, andererseits natürlich umstritten. Erst wenn in einem solchen Portal genug Postings sind, kann man sich ein Bild machen.
Hallo,
zunächst verstehe ich den Sinn der Frage nicht. Wofür soll das gut sein? „Seine Bewerbungsunterlagen“? Mir wäre neu, dass sich der Arbeitgeber bei seinen Angestellten bewirbt, falls es sich um eine Präsentation handelt, gibt es PR-Materialien. Große Firmen haben Mitarbeiterzeitungen oder zumindest Bulletins usw.
Grüße,
Hallo,
ich würde davon abraten.
Denn fällt es negativ aus, könnte der potenzielle Arbeitgeber denken, dass später über ihn auch etwas negatives verbreitet wird.
Ich wüste nicht, was es dem potenziellen Arbeitgeber bringt, wenn er eine positive Bewertung des ehemaligen Arbeitgebers hat.
Zudem bin ich mir sicher, dass bei einem Vorstellungsgespräch so wie so die Frage kommt, warum sie den Arbeitgeber wechseln wollen.
Es wäre sicher nicht falsch, mal zu fragen, ob jemand so ein Zeugnis über seinen Arbeitgeber schon mal ausgestellt hat und welche Erfahrungen damit gemacht wurden.
Ich persönlich habe es noch nicht gemacht und werde auch zukünftig davon absehen.
In Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen wegen evt. „Rufmord“ o. ä., kann ich keine Auskunft geben.
Diesbezüglich am besten einen Anwalt kontaktieren.
Ich hoffe meine Antwort konnte etwas weiterhelfen.
Bei weiteren Fragen, einfach schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Gebe dir größtenteils recht mit deiner Aussage.
Ich stelle diese Frage eigentlich, weil mein ehemaliger Arbeitgeber eine sehr kleine Firma wahr ( mit mir 6 Leute; und 2 Chefs ).
Hier habe ich ein schlechtes Zeugnis bekommen und wollte mich vor neuen möglichen Arbeitgeber ein bisschen wehren/rechtferigen.
Habe überlegt das dies evtl. vertretbar sei !
Mfg
Der Arbeitgeber muss dir gesetzlich ein normales Arbeitszeugnis ausstellen und dich nicht schlecht machen in dem Zeugnis. Klar gibt es bestimmte Formulierungen die zulässich sind, aber wenn dein alter Arbeitgeber dich so runter macht ist das unzulässig. Ich würde den Arbeitgeber nochmal anschreiben mit Androhung einen Anwalt einzuschalten wenn sie dir kein normal formuliertes Arbeitszeugnis ausstellen.
Damit erreichst du persönlich mehr als wenn du deinen Arbeitgeber irgendwo schlecht machst, dafür könntest du noch Probleme wegen übler Nachrede bekommen.