Hallo,
ich habe bei einen Unternehmer in der Buchhaltung stundenweise ausgeholfen. Das war als freie Mitarbeiterin und da ich im ganzen jahr nicht mehr als 400 Euro verdient habe habe ich keine Steuern bezahlen müssen.
Als ich meinen Ex-Chef um ein zeugnis bat meinte er, ein Zeugnis wäre bei freien Mitarbeitern nicht üblich, nur bei angestellt Beschäftigten.
Trifft das tatsächlich zu?
Vielen Dank!
hallo beatrix,
Als ich meinen Ex-Chef …
moment! du meinst, deinen ex-auftraggeber! dein chef wäre er nur, wenn du abhängig beschäftigt gewesen wärst.
… um ein zeugnis bat meinte er, ein
Zeugnis wäre bei freien Mitarbeitern nicht üblich, nur bei
angestellt Beschäftigten.
ich weiß nicht, in welcher branche „dein chef“ tätig ist, in meiner ist es gang und gäbe, tätigkeitsnachweise durch arbeitsproben bzw. ~zeugnisse zu sammeln.
wie soll denn sonst ein freiberufler je dokumentieren können, was er bereits geleistet hat?
Trifft das tatsächlich zu?
s.o.
aber du hast deinen ehemaligen auftraggeber doch drum gebeten. frag ihn doch mal, welche gründe denn dagegen sprächen, deiner bitte zu entsprechen?
schöne grüße
ann