Zeugnis gefälscht

Hallo,

mich würde Folgendes interessieren:

ein AG bemerkt, dass das Zeugnis seines AN gefälscht ist. Was kann dem AN außer natürlich der fristlosen Kündigung für strafrechtliche Konsequenzen drohen? Gefängnis? Vorbestrafung?

Danke schon mal für die Antworten

Paula

Kommt darauf an…
Hi!

ein AG bemerkt, dass das Zeugnis seines AN gefälscht ist. Was
kann dem AN außer natürlich der fristlosen Kündigung für
strafrechtliche Konsequenzen drohen? Gefängnis? Vorbestrafung?

Ich gehe mal davon aus, dass nicht das Original gefälscht wird, sondern eine Kopie. Da die Kopie keine Urkunde ist, sollte eine Straftat wegen Urkundenfälschung nicht vorliegen - somit keine Vorstrafe…

Bei der vorliegenden arglistigen Täuschung gibt es keine fristlose Kündigung - der Arbeitsvertrag wird wirksam angefochten.
Hat irgendwo ein sehr ähnliches Ergebnis, hat aber durchaus feine Unterschiede.

LG
Guido

Hallo Paula!

mich würde Folgendes interessieren:

ein AG bemerkt, dass das Zeugnis seines AN gefälscht ist. Was
kann dem AN außer natürlich der fristlosen Kündigung für
strafrechtliche Konsequenzen drohen? Gefängnis? Vorbestrafung?

Kann passieren, siehe z. B. http://www.gert-postel.de/

Gruß
Wolfgang