Zeugnis-Nach Kündigung Auslass?

Hallo,

einem Kollegen von mir wurde gekündigt.
Jetzt hat er die Befürchtung daß er von seiner Firma zwar ein wohlwollendes Zeugnis vorm Arbeitsgericht erklagen kann,
in diesem aber erkennbar sei daß er gekündigt wurde (erkennbar durch sogenannten „Auslass“).
Was bedeutet dieser Auslass und kann von der Firma verlangt werden diesen nicht erkennbar zu machen?

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

warum will (muss?) er denn sein Zeugnis vor dem Arbeitsgericht einklagen? Hat er’s denn schonmal auf dem „friedlichen“ Weg probiert? Falls nein, sollte er das auf jeden Fall tun. Das Zeugnis sollte er dann jemandem vorlegen, der sich mit sowas auskennt - am besten (s)einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er kann es auch hier mal posten (Namen rausgexxxt, sonst komplett).

Was bedeutet dieser Auslass und kann von der Firma verlangt
werden diesen nicht erkennbar zu machen?

Keine Ahnung was ein „Auslass“ ist… Meint er damit möglicherweise, dass einfach „nix“ zum Grund des Ausscheidens steht? Wie könnte man das nicht erkennbar machen? *grübel* Wie gesagt, poste doch mal sein Zeugnis in der aktuellen Form, dann gucken wir da mal drüber.

*wink*

Petzi

Hallo Ralf,

in diesem aber erkennbar sei daß er gekündigt wurde (erkennbar
durch sogenannten „Auslass“).
Was bedeutet dieser Auslass und kann von der Firma verlangt
werden diesen nicht erkennbar zu machen?

Ich könnte mir vorstellen, dass mit „Auslass“ gemeint ist, bestimmte Dinge wegzulassen. Im konkreten Fall bedeutet es vermutlich wegzulassen, warum das Arbeitsverhältnis geendet hat. Üblicherweise gibt der Arbeitgeber diesen Grund an. Bspw. wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, würde es ungefähr so heißen: Herr xy verlässt uns zum xx.xx.xx auf eigenen Wunsch. Der Auslass könnte bedeuten, dass der Arbeitgeber folgendes schreibt: Herr xy verlässt uns zum xx.xx.xx. Durch das Weglassen ist für andere/ zukünftige Arbeitgeber (zwischen den Zeilen gelesen) klar, dass das Arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige Kündigung geendet hat. Durch das Weglassen gehen zukünftige Arbeitgeber möglicherweise davon aus, dass man sich nicht im Guten getrennt hat. Denn hätte man sich einigermaßen im Guten getrennt, würde das Zeugnis einen Passus wie „Herr xy verlässt unser Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen“ enthalten.

Der Kollege sollte auf alle Fälle versuchen zu erreichen, dass im Zeugnis „im gegenseitigen Einvernehmen“ auftaucht. Ob er das gleich einklagen muss, weiß ich nicht. Ich würde -wie schon von Petzi vorgeschlagen- zunächst mal versuchen, den friedlichen Weg zu gehen. Falls der Arbeitgeber dem gekündigten Kollegen keine Steine für den künftigen beruflichen Werdegang in den Weg legen möchte, lässt er sich möglicherweise darauf ein, einen solchen Passus mit aufzunehmen. Falls es übrigens in diesem Unternehmen einen Betriebsrat geben sollte, würde ich empfehlen, diesen umgehend aufzusuchen.

Viele Grüße
Mira

Hallo,

einem Kollegen von mir wurde gekündigt.

Weswegen? Fristgerecht oder fristlos?

Was bedeutet dieser Auslass und kann von der Firma verlangt
werden diesen nicht erkennbar zu machen?

„Zeugnissprache“ ist ne interessante Sache. Auch durch Weglassen kann man da was aussagen (z.B. Weglassen des Bedauerns über das Ausscheiden aus der Firma)

Irgendwelche Pauschalaussagen kann man aber nicht dazu machen. Wenn fristlos gekündigt wurde z.B., wird ein „krummes“ Beendigungsdatum im Zeugnis stehn. Da kann man so viel schreiben oder weglassen wie man will … einem aufmerksamen Betrachter fällt sowas auf. Und hier kann der AN auch nicht verlangen, dass das Zeugnis abgeändert wird auf ein weniger verdächtiges Datum (Monatsende, 15.).

Wie Petzi schon vorschlug: Zeugnis mal hier zur Diskussion stellen.

MfG