Hallo zusammen,
man stelle sich bitte folgenden Fall vor:
AG kündigt dem AN in der Probezeit (6 Monate) nach 4 Monaten.
Was steht dem AN nun zu? Bekommt er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (also mit Beurteilung usw.) oder nur eine Tätigkeitsbeschreibung wo drin steht wann er dort gearbeitet hat und was seine Aufgaben waren (also ohne qualitative Beurteilung)?
Wäre über eine Auskunft sehr dankbar.
Grüße
Rouven
Hallo zusammen,
Hallo,
man stelle sich bitte folgenden Fall vor:
AG kündigt dem AN in der Probezeit (6 Monate) nach 4 Monaten.
Was steht dem AN nun zu? Bekommt er ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis (also mit Beurteilung usw.) oder nur eine
Tätigkeitsbeschreibung wo drin steht wann er dort gearbeitet
hat und was seine Aufgaben waren (also ohne qualitative
Beurteilung)?
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle ArbN, vorausgesetz wird allein ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Art und Umfang der geschuldeten Arbeit sind unerheblich. Gleichgültig ist, ob die Arbeit Vollzeit oder Teilzeit, im Haupt- oder Nebenberuf geschuldet ist oder ob das Arbeitsverhältnis bereits während der Probezeit beendet wird (küttner/Reineke/Zeugnis/470.4)
Wäre über eine Auskunft sehr dankbar.
Grüße
Rouven
Grüße Michael
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben alle ArbN, vorausgesetz
wird allein ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn.
Art und Umfang der geschuldeten Arbeit sind unerheblich.
Gleichgültig ist, ob die Arbeit Vollzeit oder Teilzeit, im
Haupt- oder Nebenberuf geschuldet ist oder ob das
Arbeitsverhältnis bereits während der Probezeit beendet wird
(küttner/Reineke/Zeugnis/470.4)
Super vielen Dank dann weiß ich bescheid und muss mal schauen wie ich das mache, war ne ganz komische Geschichte mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses…
Danke
Hallo,
Bekommt er ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis (also mit Beurteilung usw.) oder nur eine
Tätigkeitsbeschreibung wo drin steht wann er dort gearbeitet
hat und was seine Aufgaben waren (also ohne qualitative
Beurteilung)?
„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__109.html
Freundlich (und am besten schriftlich mit Fristsetzung) um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.
MfG