hallo!
wie ist das mit der unterschrift unterm zeugnis, wenn man 18
ist?
Hallo,
volljährige Schüler dürfen selbst unterschreiben.
Die Unterschrift ist die Bestätigung der Kenntnisnahme; die Schule wird größten Wert darauf legen, dass - z. B. im Falle einer Abweisung wegen ungenügender Leistungen oder, zusammen mit der Abiturleistung, des Scheiterns in der Gesamtbilanz - diese Bestätigung der Kenntnisnahme vorliegt, weil sonst hier ein Ansatz für die Konstruktion einer Beschwerde gefunden werden könnte.
Unterhalb der Kollegstufe werden die Jahreszeugnisse überhaupt nicht unterschrieben (oder ist das in manchen Bundesländern anders?), weil sie im Gegensatz zu den Halbjahreszeugnissen Urkunden sind: über die Berechtigung oder Nichtberechtigung zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse.
Bei gewöhnlichen Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten (z. B. über Disziplinarmaßnahmen) gibt es zwei verschiedene juristische Standpunkte:
a) wenn der Schüler bei den Eltern wohnt, wird ein Vertrauensverhältnis angenommen, das die Zusendung der Post an die Eltern zulässt (der volljährige Schüler müsste schriftlich bei der Schule widersprechen)
b) volljährig ist volljährig, und die Mitteilung geht - per Post oder Aushändigung - an den Schüler.
Ob es überall so gehandhabt wird, weiß ich aber nicht; weil das Unterrichtswesen Ländersache ist. Am besten wird man sich bei der eigene Schule erkundigen.
Wer also nicht will, dass Mitteilungen der Schule an die Eltern gehen, sollte dies schriftlich bei der Schule hinterlegen. Ich meine aber, dass in jedem Fall Sohn oder Tochter mit den Eltern vorher darüber reden sollte.
Gruß
H.