Zeugnis unterschreiben lassen

hallo!

wie ist das mit der unterschrift unterm zeugnis, wenn man 18 ist?
also ich war beim erhalten des endjahreszeugnis klasse 11 schon 18 und im moment weiß hier keiner, wer das ding jetz unterschreiben muss: meine eltern, weil da steht „unterschrift des erziehungsberechtigten“ (sind sie das mit ner volljährigen tochter überhaupt noch?) oder ich. können meine eltern eigentlich noch unterschriften für etwas leisten, was mich betrifft?

gruß
yvi

Hallo!

wie ist das mit der unterschrift unterm zeugnis, wenn man 18
ist?
also ich war beim erhalten des endjahreszeugnis klasse 11
schon 18 und im moment weiß hier keiner, wer das ding jetz
unterschreiben muss: meine eltern, weil da steht „unterschrift
des erziehungsberechtigten“ (sind sie das mit ner volljährigen
tochter überhaupt noch?) oder ich. können meine eltern
eigentlich noch unterschriften für etwas leisten, was mich
betrifft?

Wenn du beim erhalt des Zeugnisses schon 18 warst müssen deine Eltern nicht mehr unterschreiben. Sie können es aber trotzdem tun, wenn sie möchten. Generell musst du für dich jetzt immer selbst unterschreiben. Es gibt aber auch noch Ausnahmen, dafür brauchen deine Eltern aber eine Berechtigung von dir. Wie genau das abläuft weiß ich aber nicht.

Tara

In der 11 und schon 18 ! ! !
Hallo,

ich bin jetzt in der 13. Klasse. Und auf meinem Zeugniss steht da unten wo die ELtern normalerweise unterschreiben müssen.
ERZIEHUNGBERECHTIGTE/ER bzw. VOLLJÄHRIGE/R SCHÜLER/IN

Also brauchen deine Eltern das nicht mehr zu unterschreiben.

Ich habe gar kein Zeugnis in der Oberstufe unterschrieben oder unterschrieben lassen.Ich finde das total überflüssig,mit der Unterschrift.

Alle meine Zeugnisse sind ununterschrieben wofür auch unterschreiben.Die Lehrer kümmern sich kaum um uns Schüler:frowning:

hallo!

wie ist das mit der unterschrift unterm zeugnis, wenn man 18
ist?

Hallo,
volljährige Schüler dürfen selbst unterschreiben.
Die Unterschrift ist die Bestätigung der Kenntnisnahme; die Schule wird größten Wert darauf legen, dass - z. B. im Falle einer Abweisung wegen ungenügender Leistungen oder, zusammen mit der Abiturleistung, des Scheiterns in der Gesamtbilanz - diese Bestätigung der Kenntnisnahme vorliegt, weil sonst hier ein Ansatz für die Konstruktion einer Beschwerde gefunden werden könnte.
Unterhalb der Kollegstufe werden die Jahreszeugnisse überhaupt nicht unterschrieben (oder ist das in manchen Bundesländern anders?), weil sie im Gegensatz zu den Halbjahreszeugnissen Urkunden sind: über die Berechtigung oder Nichtberechtigung zum Vorrücken in die nächsthöhere Klasse.
Bei gewöhnlichen Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten (z. B. über Disziplinarmaßnahmen) gibt es zwei verschiedene juristische Standpunkte:
a) wenn der Schüler bei den Eltern wohnt, wird ein Vertrauensverhältnis angenommen, das die Zusendung der Post an die Eltern zulässt (der volljährige Schüler müsste schriftlich bei der Schule widersprechen)
b) volljährig ist volljährig, und die Mitteilung geht - per Post oder Aushändigung - an den Schüler.
Ob es überall so gehandhabt wird, weiß ich aber nicht; weil das Unterrichtswesen Ländersache ist. Am besten wird man sich bei der eigene Schule erkundigen.
Wer also nicht will, dass Mitteilungen der Schule an die Eltern gehen, sollte dies schriftlich bei der Schule hinterlegen. Ich meine aber, dass in jedem Fall Sohn oder Tochter mit den Eltern vorher darüber reden sollte.
Gruß
H.

am ende der 11 geworden! was regt dich so auf?
hi!

bei mir steht nur „unterschrift des/der erziehungsberechtigten“, somit die frage.

unterschriften werden hier noch kontrolliert, sowohl zeugnisse als auch klausuren. mein zeugnis is auch net so schlecht, dass ich mich damit nich nach haus traun kann, die frage war mehr interessenhalber.

gruß
yvi

hallo hannes!

mit meinen noten is alles im grünen bereich, wie weiter unten schon erwähnt, war die frage nur interessenhalber.

hier (sachsen) musste auch seit 11 jahren jedes zeugnis unterschrieben werden, ob nun halbjahr oder endjahr. wo die lehrer auch akribisch hinterher sind.

grúß
yvi