Hallo,
Mal die ganz naive Frage: Wann kann denn im öffentlichen Dienst ein Zeugnis angefordert werden? Wäre z.B. der Beginn der Elternzeit ein nutzbarer Moment, da vielleicht nach 3 Jahren die Chefs andere sind die einen nicht mehr kennen?
Und wer stellt das aus? Was wenn der direkte Vorgesetzte keine Ahnung von sowas hat, da sonst (Forschungsbereich) nur Studenten und Doktoranden im Team sind?
Muss der Angestellte das Zeugnis ggf selbst schreiben?
Würde mich mal interessieren.
Gruss
M.
Hallo,
bei längerer Unterbrechung der Arbeitszeit ist ein Zwischenzeugnis immer angebracht.
Wenn der Vorgesetzte dies nicht kann, schreibt man das Arbeitszeugnis selber und lässt dies vom Vorgesetzten unterschreiben; ist relativ häufig der Fall.
Schönen Tag noch.
Hallo mopedhexle,
ich sehe keinen Sinn in einem Zwischenzeugnis im ÖD.
In die Personalakte kann der jeweilig Abteilungs-/Amtsleiter einsehen.
Auch der AN kann Einsicht in seine Personalakte nehmen.
Ich selbst war fast 20 Jahre im ÖD und mein erstes Zeugnis bekam ich kurz vor Beendigung meiner ÖD-Tätigkeit.
Gruß