Hallo!
Der AG stellt dem AN nach dessen Entlassung zwei Zeugnisvarianten zur Wahl, um deren Bewertung ich bitte. Das erste soll ein einfaches, das zweite ein qualifiziertes sein. Dabei scheint mir auch das erste nicht einfach zu sein, denn es sind ja Wertungen enthalten.
Angesichts der kurzen Beschäftigungsdauer würde ich ein (wirklich) einfaches Arbeitszeugnis für das beste halten, zumal in dem qualifizierten ja auch Unstimmigkeiten angedeutet werden. Die Besonderheit besteht darin, dass die Kündigungsgründe, die der AG offiziell benennen könnte, in Wahrheit nur vorgeschoben sind. Ich bitte für meine Frage zu unterstellen, dass der AN das nicht nur denkt, sondern dass es stimmt, und dass der AG aus persönlichen Motiven und wegen absoluter Kritikunfähigkeit dem AN gekündigt hat. Eine Klage auf ein wahres qualifiziertes Zeugnis wäre also nicht unbedingt ausgeschlossen.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank!
Benvolio
***** Zeugnis *****
Herr Mustermann geboren am 12.01.1976, war vom 07.02.2011 bis zum 15.06.2011 in unserer Wohngemeinschaft, Straße, Ort angestellt.
Die Bewohner der Wohngemeinschaft, Straße in Ort sind Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel der Wohngemeinschaft ist den Bewohnern der Wohngemeinschaft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Herr Mustermann wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der persönlichen Assistenz beschäftigt.
Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herr Mustermann für die engagierte Arbeit, die stets gute Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Ort, den 19.09.2011
- Vorsitzender
***** 2. Zeugnis *****
Herr Mustermann geboren am 12.01.1976, trat am 07.02.2011 in unserer Wohngemeinschaft, Straße, Ort seinen Dienst an. Die Bewohner der Wohngemeinschaft, Straße in Ort sind Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel der Wohngemeinschaft ist den Bewohnern der Wohngemeinschaft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Herr Mustermann wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der persönlichen Assistenz beschäftigt. Die Tätigkeitsbereiche des Anstellungsverhältnisses umfassten alle Aufgaben die im Rahmen des persönlichen Budget bei der persönlichen Assistenz der Bewohner anfallen, entsprechend der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Zielvereinbarungen.
Herr Mustermann war ein motivierter Mitarbeiter. Er verfügt über gute Fachkenntnisse. Bei der Erledigung seiner Aufgaben zeichnete er sich durch große Sorgfalt und Umsicht aus. Herr Mustermann hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Sein Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Gegenüber den Bewohnern der
Wohngemeinschaft hat Herr Mustermann durch sein positives Erscheinungsbild, sowie seine freundliche Ausstrahlung stets zu einer guten Atmosphäre in der Wohngemeinschaft
beigetragen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich,
teamorientiert und einwandfrei.
Herr Mustermann war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011 angestellt. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herr Mustermann für die engagierte Arbeit, die stets gute Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Ort, den 19.09.2011
- Vorsitzender