Zeugnisbewertung

Hallo!

Der AG stellt dem AN nach dessen Entlassung zwei Zeugnisvarianten zur Wahl, um deren Bewertung ich bitte. Das erste soll ein einfaches, das zweite ein qualifiziertes sein. Dabei scheint mir auch das erste nicht einfach zu sein, denn es sind ja Wertungen enthalten.

Angesichts der kurzen Beschäftigungsdauer würde ich ein (wirklich) einfaches Arbeitszeugnis für das beste halten, zumal in dem qualifizierten ja auch Unstimmigkeiten angedeutet werden. Die Besonderheit besteht darin, dass die Kündigungsgründe, die der AG offiziell benennen könnte, in Wahrheit nur vorgeschoben sind. Ich bitte für meine Frage zu unterstellen, dass der AN das nicht nur denkt, sondern dass es stimmt, und dass der AG aus persönlichen Motiven und wegen absoluter Kritikunfähigkeit dem AN gekündigt hat. Eine Klage auf ein wahres qualifiziertes Zeugnis wäre also nicht unbedingt ausgeschlossen.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank!

Benvolio

***** Zeugnis *****

Herr Mustermann geboren am 12.01.1976, war vom 07.02.2011 bis zum 15.06.2011 in unserer Wohngemeinschaft, Straße, Ort angestellt.

Die Bewohner der Wohngemeinschaft, Straße in Ort sind Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel der Wohngemeinschaft ist den Bewohnern der Wohngemeinschaft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Herr Mustermann wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der persönlichen Assistenz beschäftigt.

Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herr Mustermann für die engagierte Arbeit, die stets gute Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, den 19.09.2011

  1. Vorsitzender

***** 2. Zeugnis *****

Herr Mustermann geboren am 12.01.1976, trat am 07.02.2011 in unserer Wohngemeinschaft, Straße, Ort seinen Dienst an. Die Bewohner der Wohngemeinschaft, Straße in Ort sind Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel der Wohngemeinschaft ist den Bewohnern der Wohngemeinschaft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Herr Mustermann wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich der persönlichen Assistenz beschäftigt. Die Tätigkeitsbereiche des Anstellungsverhältnisses umfassten alle Aufgaben die im Rahmen des persönlichen Budget bei der persönlichen Assistenz der Bewohner anfallen, entsprechend der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Zielvereinbarungen.

Herr Mustermann war ein motivierter Mitarbeiter. Er verfügt über gute Fachkenntnisse. Bei der Erledigung seiner Aufgaben zeichnete er sich durch große Sorgfalt und Umsicht aus. Herr Mustermann hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Sein Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Gegenüber den Bewohnern der
Wohngemeinschaft hat Herr Mustermann durch sein positives Erscheinungsbild, sowie seine freundliche Ausstrahlung stets zu einer guten Atmosphäre in der Wohngemeinschaft
beigetragen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich,
teamorientiert und einwandfrei.

Herr Mustermann war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011 angestellt. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herr Mustermann für die engagierte Arbeit, die stets gute Leistung sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, den 19.09.2011

  1. Vorsitzender

Hallo,
wer hat denn das 2 Zeugnis geschrieben??
Es ist völlig übertrieben. denn wenn der Mitarbeiter soooo super war warum ist er denn nur so kurze Zeit dort gewesen. Das Zeugnis klingt unglaubwürdig für mich.
Gruß Sunny

Hi!

wer hat denn das 2 Zeugnis geschrieben??

Vermutlich jemand mit mehr Sachverstand als Du.

Es ist völlig übertrieben. denn wenn der Mitarbeiter soooo
super war

Es ist vieles, aber keinesfalls super…

Gruß
Guido

1 Like

Hi!

Eine solche Anfrage durch Dich überrascht mich etwas…

Wie seht ihr das?

Zunächst das Einfache: Das erste Zeugnis ist zwar kein gänzlich einfaches, aber allein die (imo sehr positiv formulierte) Schlussformel macht ja noch kein qualifiziertes draus.

Ein Zeugnis dieser Art ist mit nochz nicht untergekommen.

Herr Mustermann geboren am 12.01.1976, trat am 07.02.2011 in

Naja, allein dieser kurze Zeitraum mit einer fehlenden Begründung unten zerstört jede noch so gute Formulierung im Zeugnis

Herr Mustermann wurde in der Wohngemeinschaft in dem Bereich
der persönlichen Assistenz beschäftigt. Die Tätigkeitsbereiche
des Anstellungsverhältnisses umfassten alle Aufgaben die im
Rahmen des persönlichen Budget bei der persönlichen Assistenz
der Bewohner anfallen, entsprechend der mit den Kostenträgern
abgeschlossenen Zielvereinbarungen.

Hier fehlt eigentlich alles.
Da steht, was vermutlich im Vertrag als Tätigkeit fixiert war, aber was er gemacht hat, geht nicht daraus hervor.

Herr Mustermann war ein motivierter Mitarbeiter. Er verfügt
über gute Fachkenntnisse. Bei der Erledigung seiner Aufgaben
zeichnete er sich durch große Sorgfalt und Umsicht aus. Herr
Mustermann hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit
erfüllt.

Klingt so nach: Naja, er hat nicht weiter gestört.
Kein „jederzeit, stets, immer“ und unten nicht mal das grammatikalische Verbrechen „vollsten“.

Kein besonderes Hervorheben von irgendwas, nichts Außergewöhnliches.

Sein Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Gegenüber den
Bewohnern der
Wohngemeinschaft hat Herr Mustermann durch sein positives
Erscheinungsbild, sowie seine freundliche Ausstrahlung stets
zu einer guten Atmosphäre in der Wohngemeinschaft
beigetragen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Kollegen war höflich,
teamorientiert und einwandfrei.

Auch hier: Eine Anhäufung von selbstverständlichen Dingen, kein Herausheben durch „stets, immer, jederzeit“.
Und schon fast vernichtend: Er hat durch sein Aussehen und Lächeln zumindest nicht gestört.
Da man jetzt nicht weiß, was seine Aufgaben waren, ist es vielleicht etwas übertrieben von mir, aber bisher strotzt das Zeugnis vor Belanglosigkeiten.

Herr Mustermann war in der Wohngemeinschaft bis zum 15.06.2011
angestellt. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken Herr
Mustermann für die engagierte Arbeit, die stets gute Leistung
sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren
Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und
weiterhin viel Erfolg.

Bis auf den ersten Satz eine eigentlich sehr gute Schlussformel.

Irgendwo sehe ich das Zeugnis im schlechten 3er-Bereich, wenn man nach ein paar Monaten überhaupt eine Bewertung haben muss.
Gerade noch gut genug, um vor Gericht nicht in die Beweispflicht zu kommen!

Gruß
Guido

Es ist mit nichten super, sondern ziemlich genau ein mittelmässiges.

Selbst die gut formulierte Schlussformel wird dadurch in meinen Augen fast schon völlig negiert durch die Tatsache, dass der Mitarbeiter nicht auf eigenen Wunsch ausscheidet. Und da kann man bei allen Formulierungen lügen wie man will… das ist der Punkt wo nie gelogen wird in jedem Zeignis und gegen den ein AN absolut nichts machen kann.

Gruss HighQ

Ich würde das Zeugnis im mittleren 3er-bereich ansiedeln…

ich persönlich würde aber das einfache zeugnis vorziehen…

1 Like