Zeugnisbewertung

In einem Arbeitsvertrag steht:

Der Bewerber verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine weitere berufliche und persönliche Zukunft herzlich alles Gute.

Ist es eher negativ, wenn da nicht steht: Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr?

Danke!
Gruß

Hallo

Man muß immer das Ganze Zeugnis kennen, um was sagen zu können.

Gruß,
LeoLo

… und gerade Schlussformulierungen sind kaum einklagbar.