Hallo paragraphenmaus,
ich gehe mal davon aus, dass bei dem Zeugnis alle Formalitäten (siehe FAQ) im Hinblick auf Korrektheit der Daten, sauberes Firmenpapier etc. erfüllt sind. Allerdings müsste man auch noch rauskriegen, ob sie nach so langer Zeit (ist ja nun gut ein Jahr her) überhaupt noch ein Zeugnis kriegt. Da bin ich aber unsicher, ob und welche Fristen es da gibt.
Frau XY, geboren am x.x.19xx, trat am 1.8.1992 als
Auszubildende in der Verwaltung und Auftragsbearbeitung in
unser Unternehmen ein.
Demnach gibt es kein Extra-Zeugnis für die Ausbildung? Wie auch immer - es sollte zumindest die genaue Bezeichnung ihres Ausbildungsberufs erscheinen und wenn es kein Zeugnis für die Lehrzeit gibt, müsste da stehen, in welchen Abteilungen sie so war.
Ab Juni 1995 wurde Frau X in den
Verkauf Mitnahme aufgrund ihrer guten Leistungen übernommen.
Kauf Dich Satz voll Deutsches Grammatick, hat mich auch gehelft. "Seit Datum hat wir Frau x als Titelbezeichnung in der Abteilung „Verkauf / Mitnahme“ gearbeitet. Oder „Aufgrund ihrer guten Leistungen … haben wir Frau x zum … als … in der Abteilung… eingesetzt (falls jemand hier ein passenderes Verb weiss?)“
Ihr Aufgabengebiet im Bereich Verwaltung umfasste nachfolgend
aufgeführte Tätigkeiten:
- die fachgerechte und umfassende Abwicklung aller anfallenden
Büroarbeiten.
- die gesamte Auftragsbearbeitung.
- die terminierung der Auslieferungen.
Terminierung mit grossem T
- das Anmahnen der Lieferanten und Artikel.
Wie genau mahnt man Artikel an? Das ist sprachlich misslungen 
- das Überwachen der Reklamationen.
- das Mahnwesen der Kreditoren und Debitoren.
Ganz davon abgesehen sieht es etwas merkwürdig aus, dass innerhalb der Aufzählung immer ein Punkt am Ende steht. Ich glaub, ich hab mal gelernt, dass man in solchen Fällen immer am Ende ein Komma macht und nur der letzte Aufzählungspunkt einen Punkt kriegt. (Wat ein Satz - ahnst Du was ich sagen will?)
- die umfassende Beratung und den Verkauf von
Einrichtungsgegenständen an unsere Kunden.
- die Pflege der Katalog- und Verkaufsunterlagen.
- die Beratung unserer Kunden vor Ort.
Ist das nicht das gleiche wie der erste Punkt?
- die Ausstellungs- und Preisauszeichnungspföege in dem ihr
zugewiesenen Verkaufsbereich
pföege muss wohl Pflege heissen
„ihr zugewiesenen“ klingt so, als ob man sie zu jedem und allem hätte treten müssen. Schlicht „in ihrem Verkaufsbereich“ - eventuell noch erwähnen welcher spezielle das war bzw. dass sie flexibel war, dass sie in allen Bereichen gearbeitet hat.
- die Betreuung der Kasse:
- Abwicklung von Barverkäufen (Überprüfen der
Warenverfügbarkeit und Kassiervorgang)
- verbuchen von Zahlungseingängen auf Kundenkonten
- Kassenabrechnung
Verbuchen gross, dafür nach der „Kassenabrechnung“ ein Punkt.
Ist die Liste dieser Tätigkeiten denn komplett und richtig?
Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu
unserer vollen Zufriedenheit.
Die Zufriedenheit könnte natürlich auch „vollst“ sein - beurteilt man isoliert gerne als „gut“
Ihre Arbeit erldigte sie stets
mit großer Sorgfast und Genauigkeit. Ihr Verhalten gegenüber
der Unternehmensleitung und Mitarbeitern war stets
einwandfrei. Ihr offener Zugang auf Kunden war freundlich und
gut.
Und das hier relativert das „gut“ ziemlich zum negativen. Klar, im Bereich Verwaltung muss man sorgfältig (nicht sorgfastig *fg*) arbeiten. Im Umgang mit Kunden sind aber doch eher Dinge wie Freundlichkeit und Kompetenz gefragt.
Da würde ich (seht Ihr anderen das auch so?) unterscheiden: „Ihre Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung erledigte sie stets sorgfältig und termingerecht. Im Umgang mit Kunden waren ihre Freundlichkeit und Kompetenz stets hervorragend.“ oder sowas, und dann noch was, was komplett fehlt: nämlich dem Verhalten gegenüber Kollegen und Cheffe? Da muss noch was rein.
Zu unserem Bedauern mussten wir das Arbeitsverhältnis
fristgerecht kündigen. Das Ausscheiden von Frau X erfolgte
aufgrund einer Standortaufgabe unserer Filiale in PLZ Ort zum
30.4.06.
Würde ich umformulieren. Da die Filiale in x zum … geschlossen wird, müssen wir leider das Arbeitsverhältnis mit Frau x beenden. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, verlieren wir doch eine nette/tolle/motivierte Mitarbeiterin. Wir wünschen ihr für die private und berufliche (Achtung: bin unsicher bei der Reihenfolge) Zukunft auch weiterhin (das ist wichtig) alles Gute.
*wink*
Petzi