Hallo,
die folgende Formulierung in einem Arbeitszeugnis ist doch sicherlich grammatisch falsch:
„Das Aufgabengebiet von Herr XXX umfasste …“ (statt Herrn)
Ebenfalls frage ich mich, ob nach neuer Rechtschreibung vor dem letzten Wort nicht ein Komma stehen muss in folgendem Satz:
„Herr XXX war vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj als A im B, zunächst als Vollbeschäftigter, ab tt.mm.jjjj in Teilzeit … tätig.“
Vielen Dank im Voraus
Halllo,
richtig. Denn - wenn auch mit Nullartikel - steht „Herr“ hier im Dativ. Also „von Herrn XXX“.
Ob mit oder ohne Komma vor „zunächst“: Die Formulierung ist jedenfalls verkorkst, zumindest missverständlich. Es kommt aber darauf an, ob das letztgenannte Datum innerhalb der erstgenannten Zeitspanne liegt oder ob es später liegt.
Wenn das Datum innerhalb der Zeitspanne liegt, muß es lauten:
" Herr XXX war von … bis … als A in B tätig, zunächst als Vollbeschäftigter, (dann) ab … in Teilzeit."
Wenn das Datum nach der Zeitspanne liegt:
" Herr XXX war von … bis … als A in B zunächst als Vollbeschäftigter tätig, (danach) ab … in Teilzeit."
Gruß
Metapher
Hallo,
die Datumswerte passen schon. Also:
"Herr XXX war vom 01.01.2000 bis 31.12.2018 als A im B, zunächst als Vollbeschäftigter, ab 01.07.2012 in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von xx Wochenstunden[,] tätig."**
Da der Satz recht lange ist, wäre es m.M.n. eleganter, das Verb „tätig“ hier vorzuziehen, vor den Einschub „zunächst…“ und das Komma. Die Frage ist, ob das zweite Komma [,] verpflichtend wäre.
Weiß jemand, ob das Datum des Arbeitszeugnisses auch einige Wochen vor Ende des Beschäftigungszeitraumes liegen darf, oder sollte das immer identisch sein?
Viele Grüße
Hallo,
das hab ich ja nicht bezweifelt. Die grammatisch korrekte und nicht mehrdeutige Formulierung war aber zu unterscheiden nach „innerhalb“ und „außerhalb“ der angegebenen Zeitspanne. Das aber hast du ja jetzt klar gestellt,
Nicht, weil der Satz recht lang ist und es eleganter ware, sondern damit der Bedeutungsgehalt nicht verschwurbel wird, sollte unbedingt das Prädikativ „tätig“ vorangestellt werden. Und dazu habe ich dir doch die Lüsung (die erste von beiden Fällen) geschrieben!?
Wenn es dennoch ans Ende gestellt bleibt, dann muß nach „Wochenstunden“ bzw. vor „tätig“ unbedingt ein Komma stehen. Denn die ganze Passage „zunächst … Wochenstunden“ ist eine Parenthese („Einschub“). Und die muß eingeklammert werden, entweder mit Kommata oder mit Bindestrichen oder mit Klammern.
Also
„… als A im B, zunächst als …, ab … Wochenstunden, tätig.“
oder
„… als A im B - zunächst als …, ab … Wochenstunden - tätig.“
oder
„… als A im B (zunächst als …, ab … Wochenstunden) tätig.“
Aber dennoch, wie gesagt: „tätig“ voranzustellen ist unbedingt vorzuziehen.
Gruß
Metapher
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