Was dem ganzen hier die Krone aufsetzt, ist die Tatsache, daß
es sich um einen Monat handelt.
Und bei 12 monaten waer’s nicht so schlimm, oder wie? Die
‚Krone aufsetzt‘ Bemerkung kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich für meinen teil mache da auch keinen Unterschied. Ich
verurteile das bei einem Monat genau so wie bei 12 Monaten,
daher mein Nachsatz. Ich bin aber bekanntermaßen auch ein
unverbesserlicher Prinzipienreiter :o) Ich weiß aber auch, daß
es in der Praxis manchmal Situationen gibt, die eine gewisse
Grauzone schaffen, die ich zwar nicht gutheiße, aber zumindest
irgendwo nachvollziehen kann. Etwas derartiges kann ich hier
in keinester Weise erkennen.
Weisst du was eine Alternative waere? Man provoziert die
Kuendigung selbst, entweder durch Arbeitsverweigerung, oder
sonstwas. Und _das_ wuerde ich als unverschaemt empfinden.
Nein. Das ist keine Alternative, denn dann bekommst Du auch
eine Sperre, weil Du den Grund der Kü zu verantworten hast.
Aha, dass wusste ich auch noch nicht…
Gut, ein rationaler Grund: aus privaten Gruenden Umzug in eine
neue Stadt, und dort Suche nach neuem Arbeitsplatz. Sowohl der
Umzug kostet Zeit (und Geld), als auch die Jobsuche. Deshalb
der geplante Aussetzer von einem Monat. Rational genug?
Mmmh. Das klingt jetzt aber so, als hättest Du noch keinen
neuen Job. Dein Ausgangsposting erweckte den Eindruck, als
wäre der neue Job schon sicher und Du müßtest nur einen Monat
überbrücken? Welches von beidem ist korrekt?
Nein, ich habe noch keinen neuen Job. Ich bin mir aber sicher, innerhalb von einem Monat einen zu finden.
Um auf Deine Gründe einzugehen: Ein Umzug dauert sicherlich,
ist aber auch an Wochenenden durchzuführen. Desweiteren hast
Du doch vermutlich auch noch Resturlaub, oder?
Nein, ich habe keinen Resturlaub mehr, nur noch regulaeren. Und ja, es waere moeglich, in diesem Zeitraum hier seine Wohnung aufzuloesen, und umzuziehen. Allerdings wuerde ich mir dafuer gerne ein paar Tage mehr Zeit lassen.
Die
Arbeitsplatzsuche ist zumindest in nicht geringem Umfang durch
den §629 BGB gedeckt (und je nach Vertragslage dann auch unter
Fortzahlung der Vergütung).
Ahhh… *google*… ‚Freistellung fuer Vorstellungsgespraeche‘… wieder was neues, danke!
Gerade übrigens der Umstand, daß
der Umzug Geld kostet, sollte doch ein Argument GEGEN den
Bezug von ALG sein, oder?
Wieso? Ich sehe eher das Zeitproblem - ich verzichte lieber auf etwas Geld, und kann dafuer die ganze Sache etwas ruhiger angehen.
Fakt bleibt aber auch, daß Du deine
Arbeitslosigkeit selber verschuldest und alleine daher keinen
rechtlich einwandfreien Anspruch auf den Bezug von ALG hast.
Das sage ich nicht nur aus Prinzip, sondern auch, weil ich
nicht will, daß Du es erst zu spät vom Sachbearbeiter beim AA
erfährst.
Gut. Danke fuer deine Sachlichkeit (nein, dass ist nicht ironisch gemeint, sondern ernst). Ich werd das Ganze nochmal 'ne Weile ueberdenken.