Hallo.
Allgemein gesagt: Rechtschreibfehler im Zeugnis begründen einen Anspruch auf Korrektur. Wenn du also die hier stehenden Fehler nicht selbst verbrochen hast, um so besser - dieser Anspruch wäre nämlich definitiv einklagbar.
Frau xxxxx geborgen am xxx in xxx war von 16.03.2009 bis
30.09.2009 als Bürokauffrau in unserem Unternehmen tätig.
Der Austrittstermin 30.9. ist Quartalsende, also - abgesehen von der sehr kurzen Beschäftigungszeit - unkritisch. [Stünde da der 23. September, wäre es um einige Härtegrade übler].
- Kreditoren / Debitorenbuchhaltung
- Pflege der Artikelverwaltung
- Bestellabwicklung
- Anlegen von neuen Projekten
- Zeiterfassung von Arbeitskarten
- Reise / Spesenabwicklung
- Faktura
- Kasse
- Büroorganisation
- Empfang
ALles auf Schmierzetteln bzw. direkt auf der Tapete? Zumindest die benutzten Werkzeuge, wie Programme, gehören in die Tätigkeitsbeschreibung. Außerdem sind da schon qualifiziertere Arbeiten dabei, die auch qualifiziert beschrieben werden müssen.
Frau xxx arbeitete sich rasch in das umfangreiche
Aufgabengebiet ein und führte alle übertragenen Aufgaben zur
vollen Zufriedenheit aus. Wir lernten Frau xxx als
leistungsbereite Mitarbeiterin kennen.
Das ist eine schlechte Vier, im Höchstfall.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden
war stets einwandfrei.
OK, wobei die Reihenfolge ein beliebter Diskussionspunkt hier im Forum ist und noch nicht abschließend geklärt werden konnte.
Durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen konnten wir
das Arbeitsverhältnis leider nicht aufrecht erhalten.
Gott seis gepfiffen und gebassgeigt: wir haben eine Ausrede gefunden.
Also was denkt ihr welche Note ist das?
Das willst du nicht wirklich wissen
Auf jeden Fall ist das Zeugnis formal und inhaltlich so mies, dass du mit guten Erfolgsaussichten dagegen angehen kannst - es sei denn, die untige Beurteilung auf „Deutsch“ träfe auf dich zu.
„Frau Lilli war mit den oben beschriebenen Tätigkeiten hoffnungslos überfordert, so dass sich keine erwähnenswerten Erfolge während ihrer kurzen Beschäftigung bei uns einstellen konnten. Auch eine befriedigende Lernkurve ließ sich bei allem Bemühen nicht herstellen, so dass wir uns mit großem Bedauern von dieser Arbeitskraft trennen mussten.“
Wenn deine Chefin dir wirklich ein gutes Zeugnis ausstellen wollte, dann bekommt sie dafür von mir die Beurteilung „sie bemühte sich, ein qualifiziertes, aussagefähiges und wohlwollendes Zeugnis auszustellen“. Wenn sie das, was jetzt drin steht, aber ernst gemeint haben sollte, dann müsste sie dir, um damit vor Gericht nicht aufs Antlitz zu fallen, schon gewaltige Klöpse nachweisen können, und zwar mehrfach.
Wenn ihr in gutem Einvernehmen miteinander steht, dann tut euch beiden einen Gefallen und lasst das Zeugnis von einem Fachanwalt schreiben, denn deine Chefin kann es nicht und du kannst damit nicht weiterkommen.
Wenn ihr nicht in gutem Einvernehmen steht, dann gehe selbst zum Fachanwalt und lass das Zeugnis notfalls gerichtlich korrigieren. Mit diesem Wisch kannst du dich definitiv nirgends bewerben - da käme es fast noch besser, wenn du erzählst, du seist die sechs Monate auf den Str … ümpfen durch dein Wohnzimmer getanzt.
Gruß Eillicht zu Vensre