Zeugnisnoten gehen so:
Hallo Jelena,
Ich dachte
immer Schüler könnten zwischen Halbjahreszeugnis und
Jahreszeugnis nur um eine Note fallen.
Wo hast du denn diesen Stuss (sorry) her? Dann könnten sich ja unmotivierte Schüler, die nur 3en und eine 4 auf dem Halbjahreszeugnis haben, im 2. Halbjahr beruhigt zurücklehnen. Kann ja versetzungstechnisch nix mehr passieren…
Rechtlich gilt folgendes:
Nach §56 der Schulordnung wird eine Zeugnisnote folgendermaßen festgelegt (in einem Fach wie Deutsch, in dem mehrere Klassenarbeiten geschrieben werden):
Es wird eine Gesamtnote für die Klassenarbeiten (die schriftliche Teilnote) und eine Gesamtnote für alle anderen Leistungsnachweise wie HÜs, Epochalnoten u.a. (die mündliche Teilnote) gebildet. Die Einzelnoten können dabei unterschiedlich gewichtet werden.
Die Zeugnisnote ist nun der rechnerische Durchschnitt der mündlichen und der schriftlichen Teilnote.
Beide Teilnoten werden übrigens in die Zeugnislisten aufgenommen, ich teile sie meinen Schülern auch immer mit (in Mathematik). Sollte der Durchschnitt einen Bruchwert ergeben, so ist nach Tendenz der Gesamtnoten und Gesamteindruck auf- oder abzurunden.
Fakt ist also: Sollte deine Schwester (auf’s ganze Jahr gesehen) in den Arbeiten einen Schnitt von 2 haben und in den anderen Leistungen eine 4, so muss die Lehrerin ihr eine 3 auf dem Zeugnis geben.
Da es anscheinend an der Lehrerin liegen mag (meine Schwester
war immer gut in Deutsch, und alle anderen Noten sind auch
nicht abgefallen), kann man was dagegen tun?
Da ich die beteiligten Personen nicht kenne, kann ich dir nur den Rat geben, o.g. Teilnoten einzufordern.
Gruß Alex
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Jelena