Hallo alle,
angenommen, jemand bekommt ein Arbeitszeugnis und lässt dieses von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Der Anwalt stellt Mängel im Aufbau des Zeugnisses fest und schreibt dem Ex-AG einen Zeugnisentwurf, welchen dieser nach telefonischer Absprache mit dem Anwalt, unterschrieben an den Anwalt zurück schickt.
Der Jemand bekommt von dem Anwalt gesagt, daß es sich um ein sehr gutes Zeugnis handelt, daß der Ex-AG jedoch am Telefon darauf aufmerksam gemacht hat, daß es ‚zwischenmenschliche Probleme‘ gab. (Hat der AG auch erwähnt, als er J. mitteilte, daß der befristete Vertrag nicht verlängert wird. J. hat aber vorher nichts in die Richtung mitbekommen, weder vom Chef noch von den Kollegen.)
Auf die positive Aussage des Anwaltes hin hat Jemand das Zeugnis mitgenommen.
Zuhause hat Jemand dann das Zeugnis nochmal in Ruhe durchgelesen (beim Anwalt war J. nur ‚dazwischengeschoben‘ und ständig klingelte das Telefon, welches er natürlich beantwortete). Dabei fiel J. folgender Satz auf:
… „Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets höflich und frei von Beanstandungen.“
Wie gut ist dieses Zeugnis nun wirklich? (Langform siehe unten)
Jemand hat leicht das Gefühl, nicht wirklich gut davon gekommen zu sein.
Berechtigt oder nur beginnende AL-Paranoia?? ;o)
Falls berechtigt: was ist zu tun?
Tina
Briefkopf
Adresse AN
Datum
Arbeitszeugnis
‚Jemand‘ arbeitet vom 01.09.2003 bis zum 31.08.2004 bei der Firma XYZ als Sachbearbeiterin im Einkauf und Versand.
Zu ihren Aufgaben gehörten:
- Das Bestellen von Materialien und Fertigprodukten
- Das Anlegen von Artikelstammdaten
- Das Verbuchen von Wareneingängen
- Inventurarbeiten
- Die Bearbeitung von Reklamationen und Kunden-Rücklieferungen
- Terminüberwachung
- Erstellen von Lieferscheinen
- UPS Versandpapiere erstellen
- Fertigmeldungen von Aufträgen
- Durchführung des Auftrags-Datentransfer
‚Jemand‘ hat eine sehr gute Auffassungsgabe und betriebliche Zusammenhänge wurden von ihr schnell erfaßt und neue Aufgaben immer korrekt umgesetzt. Außerdem verfügt ‚Jemand‘ über gute Englischkenntnisse, die für die Korrespondenz mit unseren Lieferanten im Ausland hilfreich waren. Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets höflich und frei von Beanstandungen.
Die geleistete Arbeit ist mit sehr gut zu bewerten.
Unterschrift
Geschäftsleitung