Zeugnisprüfung durch Anwalt

Hallo alle,

angenommen, jemand bekommt ein Arbeitszeugnis und lässt dieses von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Der Anwalt stellt Mängel im Aufbau des Zeugnisses fest und schreibt dem Ex-AG einen Zeugnisentwurf, welchen dieser nach telefonischer Absprache mit dem Anwalt, unterschrieben an den Anwalt zurück schickt.

Der Jemand bekommt von dem Anwalt gesagt, daß es sich um ein sehr gutes Zeugnis handelt, daß der Ex-AG jedoch am Telefon darauf aufmerksam gemacht hat, daß es ‚zwischenmenschliche Probleme‘ gab. (Hat der AG auch erwähnt, als er J. mitteilte, daß der befristete Vertrag nicht verlängert wird. J. hat aber vorher nichts in die Richtung mitbekommen, weder vom Chef noch von den Kollegen.)
Auf die positive Aussage des Anwaltes hin hat Jemand das Zeugnis mitgenommen.

Zuhause hat Jemand dann das Zeugnis nochmal in Ruhe durchgelesen (beim Anwalt war J. nur ‚dazwischengeschoben‘ und ständig klingelte das Telefon, welches er natürlich beantwortete). Dabei fiel J. folgender Satz auf:
… „Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets höflich und frei von Beanstandungen.“
Wie gut ist dieses Zeugnis nun wirklich? (Langform siehe unten)

Jemand hat leicht das Gefühl, nicht wirklich gut davon gekommen zu sein.
Berechtigt oder nur beginnende AL-Paranoia?? ;o)
Falls berechtigt: was ist zu tun?

Tina


Briefkopf

Adresse AN

Datum

Arbeitszeugnis

‚Jemand‘ arbeitet vom 01.09.2003 bis zum 31.08.2004 bei der Firma XYZ als Sachbearbeiterin im Einkauf und Versand.

Zu ihren Aufgaben gehörten:

  • Das Bestellen von Materialien und Fertigprodukten
  • Das Anlegen von Artikelstammdaten
  • Das Verbuchen von Wareneingängen
  • Inventurarbeiten
  • Die Bearbeitung von Reklamationen und Kunden-Rücklieferungen
  • Terminüberwachung
  • Erstellen von Lieferscheinen
  • UPS Versandpapiere erstellen
  • Fertigmeldungen von Aufträgen
  • Durchführung des Auftrags-Datentransfer

‚Jemand‘ hat eine sehr gute Auffassungsgabe und betriebliche Zusammenhänge wurden von ihr schnell erfaßt und neue Aufgaben immer korrekt umgesetzt. Außerdem verfügt ‚Jemand‘ über gute Englischkenntnisse, die für die Korrespondenz mit unseren Lieferanten im Ausland hilfreich waren. Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets höflich und frei von Beanstandungen.

Die geleistete Arbeit ist mit sehr gut zu bewerten.

Unterschrift
Geschäftsleitung

 
Hi,  
 

> ... "Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern

 
meinen persönlichen Informationen nach ist die Idealreihenfolge 'Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden'. Finde ich auch logisch, denn in dieser Folge sollte IMHO die Loyalität abnehmen. Eine Änderung deutet auf Probleme mit den Chefs hin.  
 
Im 'Briefkopf' sollte kurz das Unternehmen beschrieben sein. "Int. Spedition mit 300 Mitarbeitern in 5 Ländern" ist was anderes als "Malermeister Einzelarbeiter"  
 
Ich finde in dem Zeugnis fehlt:  
a) das Bedauern, das Jemand die Firma verlässt. Wenns nicht da steht, wirds vielleicht nicht bedauert. Ist zwar schlecht, aber wenn das die Meinung des Ex-AG ist...  
 
b) Glückwünsche für den künftigen berufs- **und Lebens** weg  
 
~~~~~nur persönliche Meinung Ende~~~~~  
 
Grüße,  
J~  

Hallo alle,

angenommen, jemand bekommt ein Arbeitszeugnis und lässt dieses
von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Der Anwalt stellt
Mängel im Aufbau des Zeugnisses fest und schreibt dem Ex-AG
einen Zeugnisentwurf, welchen dieser nach telefonischer
Absprache mit dem Anwalt, unterschrieben an den Anwalt zurück
schickt.

Der Jemand bekommt von dem Anwalt gesagt, daß es sich um ein
sehr gutes Zeugnis handelt, daß der Ex-AG jedoch am Telefon
darauf aufmerksam gemacht hat, daß es ‚zwischenmenschliche
Probleme‘ gab. (Hat der AG auch erwähnt, als er J. mitteilte,
daß der befristete Vertrag nicht verlängert wird. J. hat aber
vorher nichts in die Richtung mitbekommen, weder vom Chef noch
von den Kollegen.)
Auf die positive Aussage des Anwaltes hin hat Jemand das
Zeugnis mitgenommen.

Zuhause hat Jemand dann das Zeugnis nochmal in Ruhe
durchgelesen (beim Anwalt war J. nur ‚dazwischengeschoben‘ und
ständig klingelte das Telefon, welches er natürlich
beantwortete). Dabei fiel J. folgender Satz auf:
… „Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern
war stets höflich und frei von Beanstandungen.“
Wie gut ist dieses Zeugnis nun wirklich? (Langform siehe
unten)

Jemand hat leicht das Gefühl, nicht wirklich gut davon
gekommen zu sein.
Berechtigt oder nur beginnende AL-Paranoia?? ;o)
Falls berechtigt: was ist zu tun?

Tina

Hi Tina,

Lies mal hier, http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

da habe ich das gleich Thema beantwortet und einige Links dazugesetzt.

mfg
W.

Hi Tina,

Lies mal hier,
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

da habe ich das gleich Thema beantwortet und einige Links
dazugesetzt.

mfg
W.

Hallo Wolfgang,

danke für die Links. Den Thread hatte ich natürlich auch schon gelesen. Leider trifft das nicht ganz mein Problem.
Mittlerweile habe ich mir, durch die Lektüre solcher Seiten, ein, sagen wir mal ‚Halbwissen‘ angeeignet. Und genau dieses Halbwissen läßt mich annehmen, daß mein Zeugnis nicht soo toll ist.
Dennoch hat mir dieser Anwalt versichert, daß es ein richtig gutes Zeugnis sei. (Kein Hinweis seinerseits auf den Satz mit …„Mitarbeiter, Vorgesetzte, Lieferanten“… was mir natürlich aufgefallen ist, da es überall in einer anderen Reihenfolge als ‚gut‘ gewertet wird.)

Nun wollte ich eigentlich noch ein paar Meinungen hören von Leuten, die sich wirklich auskennen. Hat der Anwalt recht?

Grüßle
tina

  
Grüße,  
J~

Hallo Jame~,

danke für Deine „nur persönliche Meinung“. ;o)
Es ist zumindest gut, zu sehen, daß mich mein Gefühl doch nicht komplett täuscht.

Grüßle
tina

Hi Tina,
Auch der Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets höflich und frei von Beanstandungen.=>Die Reihenfolge!? und Formulierung!?

Siehe hier: http://www.mdr.de/ratgeber/job_karriere/124063.html
Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass.=>Ausreichende Leistungen.

Dazu noch diese Hinweise von http://www.zeugnisberatung.de/ Tipps zum Thema

“Durch die Blume gesagt”
Es gibt eine Vielzahl von Techniken, um “durch die Blume” Kritik zum Ausdruck zu bringen. Hier einige Beispiele:

Bei der Leerstellen-Technik werden einzelne Wörter, Aussagen oder ganze Zeugnispassagen weggelassen. Diese Technik ist besonders subtil, da der ungeübte Leser meist nicht genau weiß, welche Aussagen im Zeugnis zu finden sein müssen, zumal diese zum Teil berufsspezifisch sind. So darf z.B. bei einer Kassiererin nicht der ausdrückliche Hinweis auf ihre Ehrlichkeit fehlen oder bei einer Führungskraft nicht die Bestätigung der Loyalität.

Auch die Reihenfolge-Technik setzt entsprechende Vorkenntnisse bei der Zeugnisinterpretation voraus. Beispiel: “Sein Verhalten zu Kollegen und Vorgesetzen war einwandfrei”. Dies ist in dieser Form eine befriedigende Bewertung. Würde der Vorgesetzte an erster Stelle genannt, wäre es hingegen eine gute Beurteilung.

Bei der Negations-Technik wird Kritik durch doppelte Verneinung, Verneinung des Gegenteils oder Verneinung von negativ besetzten Begriffen ausgedrückt. Beispiele: “Er erzielte einen nicht unerheblichen Umsatz” (= aber auch keinen erheblichen). “Die Zusammenarbeit verlief ohne Beanstandungen” (= aber auch nicht sehr angenehm).

Die Passivierungs-Technik wird eingesetzt, um Unselbständigkeit und mangelnde Initiative auszudrücken. Beispiele: “hatte zu bearbeiten” statt “bearbeitete”, “wurde beschäftigt” statt “beschäftigte sich mit”, “hatte zu erledigen” statt “erledigte”.

Bei der Kombinations-Technik kommt es ebenfalls auf den feinen Unterschied an. Beispiel: “Er arbeitete sorgfältig und rationell” ist eine positive Aussage. “Er arbeitete mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit” wird dahingegen häufig verwandt, um einen Mangel an Arbeitstempo bzw. eine pedantische Arbeitsweise anzudeuten.

Laß es doch noch mal hier überprüfen.
http://www.arbeitszeugnis-beratung.de/
Die kennen sich wahrscheinlich doch besser aus.
mfg
W.

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