Hallo,
ich habe 2 kinder von 7und 9Jahren,bin jetzt schon 8Jahre von meiner Ex getrennt(zum Glück)wahren aber nicht Verheirattet,haben aber trotzdem geteiltes Sorgerecht.Die Kinder gehen natürlich jetzt in die Schule.Nun aber zu meiner Frage!
Meine Ex verweigert mir die Einsicht in die Zeugnisse,
habe ich das Recht auf eine Einsicht,und wenn ja wie kann ich dieses Erwirken.
Sorry, aber dafür bin ich kein eingetragener Experte. Das hat mit Kindererziehung nichts zu tun.
Hallo,
leider bin ich für Sorgerechtsangelegenheiten nicht der richtige Ansprechpartner, aber rein vom Verständnis her würde ich sagen, ja, Du hast ein Anrecht auf die Einsicht der Zeugnisse sofern ihr beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht habt. Ich an Deiner Stelle würde einfach mit der Schule in Kontakt treten und um eine Kopie des Zeugnisses bitten. Bist ja schließlich Erziehungsberechtigter.Mein Tipp: Öfter mal zum Elternsprechtag gehen, dann erfährst die Noten vor der Zeugnisvergabe.
Gruß
Joe
Hallo,
wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben , werden zb. auch Schulische Entscheidungen nur mit der von beiden Elternteilen deren Zustimmung entschieden.
Genauso wenig darf der Ex die Einsicht der Zeugnisse nicht verweigern.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruss
Ulli
Hallo,
Ulrike hat dir bereits kurz und knapp dazu die Rechtslage mitgeteilt.
Natürlich haben bei gemeinsamer Sorge für die Kinder auch beide Elternteile ein Anrecht auf Einsichtnahme in die Zeugnisse.
Dies ist übrigens kein Recht, sondern auch eine Pflicht. Schließlich bedeutet die gemeinsame Sorge, dass beide Elternteile dazu verpflichtet werden, für die Erziehung und Bildung der Kinder zu sorgen.
Wenn dir die Zeugnisse vorenthalten werden, solltest du nicht gleich einen großen Rechtsstreit entfachen, sondern eine diplomatische Lösung suchen.
Als bleichberechtigter Elternteil hast du auch ein Recht darauf, an Elternversammlungen und Lehrersprechstunden teilzunehmen. Der Klassenlehrer informiert dich dann über die schulischen Leistungen der Kinder und gibt dir auch Einsicht in die Zeugnisse.
Ein guter Nebeneffekt:
Du dokumentierst hierdurch dein Interesse an den Kindern und beugst vor, falls deine „EX“ auf die Idee kommt, man könne dir das Sorgerecht entziehen. Übrigens halte ich es auch für deine verdammt Pflicht, dich um die Schulangelegenheiten deiner Kinder zu kümmern. Oder willst Du nur ein „Zahlvater“ sein?
Viel Glück
Gruß aus Hamburg