Ist die bloße Bezeichnung „Prokurist“ in Ordnung?
Oder muss hier noch zusätzlich die Funktion rein, wie z.B. „geschäftsführender Prokurist“, „Personalleiter, Prokurist“ o.ä.?
Hallo,
Ein Prokurist ist ein Titel welcher auch im Normalfall im Handels- und Firmenregister eingetragen ist und beinhaltet weitreichende Vollmachten, einschliesslich dem Ein- und Ausstellen von Personal. Im Normalfall muss der Unterschrift jedoch das Zeichen p.p.a vorausgestellt sein.