Zeugnisunterschrift 'Prokurist'?

Hallo,

ein Arbeitszeugnis wird unterschrieben mit:

Musterhausen, 11.11.11

  • Unterschrift -

Mark Müller
Prokurist

Ist die bloße Bezeichnung „Prokurist“ in Ordnung?
Oder muss hier noch zusätzlich die Funktion rein, wie z.B. „geschäftsführender Prokurist“, „Personalleiter, Prokurist“ o.ä.?

Reicht es wenn hier einzig „Prokurist“ steht?

Vielen Dank für Antworten,

Fonz

Wenn er alleine zeichnungsberechtigt ist, ist es m.M. nach o.k.

Macht die alleinige Zeichnungsberechtigung nicht einen Prokuristen aus?

Hallo,
Ein Prokurist ist ein Titel welcher auch im Normalfall im Handels- und Firmenregister eingetragen ist und beinhaltet weitreichende Vollmachten, einschliesslich dem Ein- und Ausstellen von Personal. Im Normalfall muss der Unterschrift jedoch das Zeichen p.p.a vorausgestellt sein.

Gruß

RW

Hallo,

Macht die alleinige Zeichnungsberechtigung nicht einen
Prokuristen aus?

nein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura#Arten

Gruß

S.J.