Hallo,
ein Arbeitszeugnis wird unterschrieben mit:
Musterhausen, 11.11.11
- Unterschrift -
Mark Müller
Prokurist
Ist die bloße Bezeichnung „Prokurist“ in Ordnung?
Oder muss hier noch zusätzlich die Funktion rein, wie z.B. „geschäftsführender Prokurist“, „Personalleiter, Prokurist“ o.ä.?
Reicht es wenn hier einzig „Prokurist“ steht?
Vielen Dank für Antworten,
Fonz