Habe ich bei folgender Konstellation ein Recht auf Zeugnisverweigerung:
Täter:
Der Vater meiner Enkelin (Mutter des Kindes ist meine leibliche Tochter, die nicht mit ihm verheiratet ist, aber mit ihm und Kind im gemeinsamen (eigenen) Haus lebt.
Kann Dir nicht helfen.
Einmal vom Thema her und vom Inhalt (s.u.)
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
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Kann Dir nicht helfen.
Einmal vom Thema her und vom Inhalt (s.u.)
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und
Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende
Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in
ich-Form).Ausführliche Informationen unter
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich hier etwas dumm angestellt habe, vor allem, weil es keineswegs um einen konkreten Fall geht, sondern das mit dem Zeugnisverweigerungsrecht mir dazu noch in den Sinn gekommen ist.
Konkret interessiert mich eigentlich nur, ob Großvater bzw. Großmutter eines Kindes, dessen Mutter mit dem leiblichen Vater nicht verheiratet ist, in einem Verwandschaftsverhältnis zu diesem Vater stehen
oder als mit ihm verschwägert gelten. Die Großeltern sind die leiblichen Eltern der Mutter.
Kann Dir nicht helfen.
Einmal vom Thema her und vom Inhalt (s.u.)Konkret interessiert mich eigentlich nur,
ob Großvater bzw. Großmutter eines Kindes, dessen
Mutter mit dem leiblichen
Vater nicht verheiratet ist, in einem :Verwandschaftsverhältnis zu diesem Vater stehen
oder als mit ihm verschwägert gelten.
Die Großeltern sind die leiblichen Eltern der Mutter.
Es bleibt aber ein Unterschied, das es eine rechtliche Sicht und genealogische Sicht auf die Situation gibt.
Aus genealogischer Sicht ist IMHO man verwandt.
Die rechtliche Bewertung kann ich nicht vornehmen.
siehe auch:
Zeugnisverweigerungsrecht
Definition:
Grundsätzlich unterliegt in Deutschland jede Person einer Pflicht zum Erscheinen vor Gericht und zur Aussage über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, sowie zur Beeidigung dieser Aussage (Zeugnispflicht). Nur aufgrund bestimmter persönlicher Beziehungen oder zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in bestimmten Fällen darf dieses Zeugnis vor Gericht verweigert werden (Zeugnisverweigerungsrecht).
Ein Zeugnisverweigerungsrecht auf der Basis persönlicher Beziehungen haben Verwandte, Verlobte, Verheiratete und Verschwägerte.
Quelle: http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/se…
Ich (Laienmeinung) gehe aber davon aus, das man im beschriebenen Vater-Großvater/-mutter-Verhältnis auch ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Danke