Zeugnisverweigerungsrecht im Familenrechtsverfahren

Mein Mann befindet sich gerade in einem Familiengerichtlichesverfahren, wegen seinem Kind. Dort hat die geschiedene Ehefrau von mir eine E-Mail als Beweis eingereicht, die ich an sie 2010 geschrieben habe. Weit bevor ich mit meinem jetztigen Ehemann zusammen kam. In dieser E-Mail habe ich eine Äußerung gegen meinem Mann getätigt, die seine geschiedene Ehefrau nun jetzt gegen ihn verwendet. Leider könnte diese Äußerung nun auch Folgen  auf unsere Ehe haben und auch meine Kinder, sowohl das Kind von meinem Mann würden sehr darunter leiden, wenn wir uns trennen.

Kann ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht-  bevor es zur mündlichen Verhandlung kommt - gebrauch machen, so daß meine Emails von damals nicht mehr vom Gericht verwertet werden können, bevor der Schaden für unsere Familie größer wird? Oder gilt das nur im Strafgerichtsverfahren?