Zeugnisverweigerungsrecht stiefgeschwister

Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit. (=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit.
(=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Wem gegenüber ?

Mann und Frau bringen in ihre Ehe jeweils ein Kind mit.
(=Stiefgeschwister). Haben diese Kinder ein
Zeugnisverweigerungsrecht?

Stichwort Patchworkfamilie.
Die Kinder sind untereinander nicht verwandt und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.

Sie haben sich gegenüber keine besonderen Rechte und Pflichten. Auch nicht zum fremden Elternteil der Patchworkfamilie.

Anders sieht es bei Halbgeschwistern aus.

Zeugnisverweigerungsrecht StPO ?
Hallo,

ich vermute mal, dass es sich um das Zeugnisverweigerungsrecht aus der StPO handelt und man wissen will, ob die Geschwister gegeneinander aussagen müssen.

Die Kinder sind untereinander nicht verwandt

stimmt, sie sind verschwägert

und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.

nein. denn § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO gibt ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Gruss

Iru

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Hallo,

Die Kinder sind untereinander nicht verwandt

stimmt, sie sind verschwägert

nein!!
Nach dem Gesetz sind Stiefkinder mit Stiefelternteilen nicht verwandt, sondern verschwägert (§1590 BGB)

und werden rechtlich als fremde Personen behandelt.

nein. denn § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO gibt ihnen ein
Zeugnisverweigerungsrecht.

Siehe oben. Die Kinder untereinander sind Fremde.

Gruss

Termid

Hallo Termid,

liest und verstehst du eigentlich, was ich schreibe? Deinen Äußerungen zufolge scheint das eher nicht der Fall zu sein.

Gruss

Iru

Dann erklär es doch bitte noch einmal. Ich verstehe dich leider auch nicht. § 1590 BGB sagt doch aus, dass, wenn A und B heiraten und jeweils Kinder mit in die Ehe bringen, die Kinder jeweils mit dem anderen Ehegatten verschwägert sind - aber doch nicht mit dessen Verwandten und also nicht mit den neuen „Geschwistern“. Wo liegt denn da jetzt der Denkfehler?

Die beiden Kinder sind nicht verwandt.
Die Kinder sind verschwägert.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht wenn der Zeuge zum Angeklagten Verwandt ODER verschwägert ist.

Somit braucht ein Stiefgeschwisterteil nicht aus zu sagen weil sie verschwägert sind.

Noch genauer kann man es nicht ausdrücken. Außer wir malen es noch auf.

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Was denn nun?

Die beiden Kinder sind nicht verwandt.
Die Kinder sind verschwägert.

Behauptest du. Termid behauptet aber, Stiefkinder und Stiefeltern seien verschwägert, Stiefgeschwister aber nicht.
IANAL - ich weiß es nicht.
Aber ich habe das Gefühl, dass keiner hier richtig liest, was der andere schreibt, und somit aneinander vorbeigeredet wird.

Gruß
Elke

Hallo,
dann zitieren wir doch einfach mal den Teil von §1590BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html, auf den es ankommt

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert…

Da steht also ganz klar nur der Ehegatte selbst, nicht seine Verwandten.

Cu Rene

Hallo,

Wo liegt denn da jetzt der Denkfehler?

der liegt - so leid es mir tut - tatsächlich bei mir. Ich habe mir mal einige Kommentare „reingezogen“ und danach besteht eine Schwägerschaft im rechtlichen Sinne nicht.
Wie z.B.

Staudinger/Thomas Rauscher (2004), § 1590 BGB Schwägerschaft:

  1. Nicht verschwägert im Rechtssinne sind - teilweise im Gegensatz zu hergebrachtem Sprachgebrauch:

d) Stiefgeschwister sind entweder verwandt, wenn sie über einen gemeinsamen Elternteil zugleich halbbürtige Geschwister sind, oder weder verwandt noch verschwägert, wenn sie jeweils aus früheren Verbindungen ihrer miteinander verheirateten Elternteile stammen. In diesem Fall besteht Schwägerschaft nur zwischen dem jeweiligen Kind und dem Ehegatten des eigenen Elternteils (Stiefkindschaft).

Ich muss sagen, dass mich das auch verblüfft hat.

Gruss

Iru

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