Zeugniswunsch

Hallo zusammen,

muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zeugnis ausstellen, wenn z.B. besagter Arbeitnehmer nur 5 Monate (davon 6 Wochen krank) im Betrieb gewesen ist?

Nehmen wir an eine Beurteilung ist fast nicht möglich da es eine dreimonatige Einarbeitungszeit gibt und im Anschluss die Ausfälle anfingen. Nehmen wir weiter an der Beschäftigungszeitraum liegt schon über 1 Jahr zurück.

Würde es theoretisch ausreichen wenn z.B. der AG dem AN eine Bestätigung über den Beschäftigungszeitraum ausstellt oder hat unser angenommener AN einen Anspruch auf ein fomuliertes Zeugnis?

Gruß, Cora

Auch hallo.

muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zeugnis
ausstellen, wenn z.B. besagter Arbeitnehmer nur 5 :Monate
(davon 6 Wochen krank) im Betrieb gewesen ist?

Lt. BGB: ja

Nehmen wir an eine Beurteilung ist fast nicht möglich :da es
eine dreimonatige Einarbeitungszeit gibt und im :Anschluss die
Ausfälle anfingen.

Dann wird sich dieses wohl in allgemein gehaltenen Beurteilungen äussern (so schlecht das für den Zeugnisinhaber auch sein wird)

Nehmen wir weiter an der
Beschäftigungszeitraum liegt schon über 1 Jahr zurück.

Der Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses beträgt zwar 3 Jahre, aber als praktischere Richtlinie kann man 6 Monate annehmen.

Würde es theoretisch ausreichen wenn z.B. der AG dem AN :eine
Bestätigung über den Beschäftigungszeitraum ausstellt :oder hat
unser angenommener AN einen Anspruch auf ein :formuliertes Zeugnis?

Selbstverständlich geht beides. Aber im konkreten Fall wäre die Bestätigung über den Zeitraum wohl das kleinere Übel…

mfg M.L.