hi
Ich habe mich tatsächlich nur dafür interessiert, was der
Hintergrund von dem ist, was du da geschrieben hast und deine
Antwort unter ‚Allgemeinbildung erweitert‘ verbucht.ich denke, dass jemand grundsätzlich Schadensersatzanspruch
hat im Falle ungewollter Vaterschaft (z. B. in Form von
Alimenten), wenn ihm bescheinigt wurde, dass er erfolgreich
sterilisiert (d. h. ja wohl: zeugungsunfähig) ist.
Das ist leider falsch , nicht jeder hat einen Anspruch - man hat nur dann einen Anspruch wenn ein schuldhafter Behandlungsfehler vorliegt …
„Misslingt die Sterilisation aufgrund eines schuldhaften Behandlungsfehlers des Arztes (siehe dazu http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/haf… ) und kommt es zu einer ungewollten Schwangerschaft, so ist der Arzt schadensersatzpflichtig.“
ansonsten wird jeder bei einer Steri darüber aufgeklärt, dass die Wahrscheinlichkeit zwar im Promillebereich liegt, aber trotzdem nie ganz ausgeschlossen werden kann dass noch eine Befruchtung erfolgen kann , weswegen in diesem Fall dann natürlich kein Schadensersatz gezahlt wird
Im Zweifelsfall werden das dann eben Sachverständige im Einzelfall prüfen müssen…
Gruß H.