Haftungsfrage
Hi,
Hast du dafür zufällig ne Quelle? Ich will damit nicht
ausdrücken, dass ich dir nicht glaube, aber hast du zufällig
ein Urteil oder sowas bei der Hand für so einen Fall?
ich habe ein Dokument des Inhalts, dass die Sterilisation erfolgreich war und ich somit zeugungsunfähig bin - die Aussage bezügl. der Übernahme etwaiger Alimente-Zahlungen, falls ich nachweislich nach der Bestätigung bezügl. der erfolgreichen Sterilisation dennoch ein Kind gezeugt hätte, machte mein Urologe, der seinerzeit die Vasektomie durchführte.
Ich müsste Mal in meinen alten Unterlagen kramen, ob diesbezüglich ggf. sogar was auf dem Dokument steht, aber ich glaube es nicht, weil es m. W. von einem Labor odgl. ausgestellt wurde, und sich inhaltlich darauf bezog, dass nachweislich Teile beider Samenleiter entfernt wurden - aber das schreibe ich aus Erinnerung und es liegt über 20 Jahre zurück . . .
Ob es überhaupt einen Fall gibt/gab, in dem ein Vaterschaftsprozess nach erfolgreicher Vasektomie durchgeführt wurde (in dem also ein rechtskräftiges Urteil erging), wage ich zu bezweifeln - vielmehr gehe ich davon aus, dass man bei eindeutiger Beweislage eine außergerichtliche Einigung anstreben würde, um keinen Präzedenzfall zu haben . . .?!