Zickiger Internetanbieter

Ein unbescholtener Bürger, nennen wir ihn B, der all seine Rechnungen stets fristgerecht gezahlt hat, hat mit einem Internetanbieter, nennen wir ihn I, einen Vertrag geschlossen. Zum 30.12.2008 hat B bei I einen Umzugsauftrag eingereicht und prompt die Bearbeitungsbestätigung erhalten. B, mittlerweile davon Kenntnis erlangt, dass DSL am neuen Wohnort leider überhaupt nicht verfügbar ist, hat I daraufhin zur Entlassung aus dem Vertrag aufgefordert, sollte der DSL-Zugang nicht bis zum 31.01.2009 erfolgen. I hat mit zwei weiteren Schreiben um Geduld gebeten (ca. 2 bis 4 Wo.), da der Umzugsauftrag noch in Bearbeitung sei. B hat kulanterweise bis zum 14.02.2009 bezahlt, obwohl er I die Einzugsermächtigung für Zeiten nach dem 14.01.2009 entzogen hat. I gestand sich ein, dass DSL aus technischen Gründen nicht verfügbar sei, aber B müsse trotzdem weiterzahlen. I hat munter zwei weitere Beträge von B´s Konto abgebucht, wohlgemerkt ohne Ermächtigung. B hat die Beträge jeweils nach Ablauf des Rechnungszeitraumes zurückgebucht. Daraufhin drohte I mit der Sperrung von DSL (fand B natürlich sehr lustig) und drohte mit Inkasso. Mittlerweile hat sich bei B ein Inkassounternehmen, nennen wir es CK, aus dem Städtchen am „Deutschen Eck“ gemeldet. CK fordert B zur unverzüglichen Zahlung auf und stellt ihm unerfreuliche Konsequenzen und andere Unannehmlichkeiten in Aussicht. I hat den Vertrag mit B über den 14.05.2009 hinaus mittlerweile verlängert, obwohl B die Entlassung aus dem Vertrag gefordert hat, sollte ein DSL-Anschluss nicht erfolgen. Offensichtlich ist I nicht bekannt, dass Willenserklärungen nach § 133 BGB auszulegen sind, und zwar im Sinne des Erklärenden.

Frage: Stellt die unerlaubte Kontobelastung, egal ob der Anspruch gerechtfertigt ist, eine strafrechtliche Zuwiderhandlung dar (Diebstahl kommt nicht in Betracht, dafür Betrug)?

Machen sich I und CK aufgrund ihrer Äußerungen, zumal sie B den Rechtsweg verwehren wollen, der (versuchten) Nötigung schuldig?

Wie sieht es mit der Vertragsverlängerung auf?

B wird erst dann zahlen, wenn der Anspruch des I auf dem ordentlichen Rechtsweg begründet wurde.

Der Hauptsitz des I befindet sich übrigens in einem Städtchen an der ICE-Linie Frankfurt-Köln.

B wird sich sicherlich über Antworten und Tipps freuen, solange diese nicht von I und CK stammen.

Hallo…

habe mal von einem ganz ähnlichen Fall gehört. Dort zogen sich die Ärgernisse über ein Jahr hin. Da hat derjenige den Tipp bekommen sich an die ETHIKLINE (per Mail) des /diesen Unternehmens zu wenden…und siehe da die Probleme waren innerhalb einer Woche „Schnee von gestern“

Gruß

ich sags mal so, er hast einen vertrag mit dem laden.
dieser besagte ursprünglich, das er an dem wohnort dsl bekommst.
das der laden es deutschlandweit und bei umzug zur verfügung stellen muss, das ist ein lustiges gerücht, was aber nicht stimmt.
wenn er dir mal die agb angesehen hättest wüßtest er, das es ein kulanzkündigungsreglung gibt, die aber eine vertragsstrafe vorsieht.
fassen wir mal zusammen. verträge sind einzuhalten, und wenn du verträge mit einer so langen laufzeit abschließt musst du die auch solange erfüllen.
im vorliegenden fall kann man nur sagen, zahlen oder direkt zum anwalt.
gruss

Disclaimer: Alles ohne Gewähr und fiktiv

Nur die Ruhe bewahren !
Solange nichts amtliches kommt würd ich das ignorieren.
Hab auch mal einen Provider mit Inkassobüro kennengelernt. Es wurde gedroht und gezetert. Die waren jedoch nicht im Recht und die Sache ist dann im Sande verlaufen ohne das ein gerichtlicher Mahnbescheid kam.