Hallo, ich hoffe, es gibt jemanden, der in diesem Fall weiterhelfen kann: Wir wohnen in einem Mischgebiet auf dem Dorf. Dort haben wir neben unserem Grundstück mit Wohnhaus (ehem. Bauernhof) ein weiteres Grundstück, welches nicht bebaut werden kann, da keine Straßenangrenzungen da sind. Auf diesem Grundstück haben wir nun ein paar Ziegen angesiedelt, welche das Grundstück „vom Gras befreien sollen“. Nun, nach ca. 3 Jahren hat sich wohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung jemand beschwert. Daher haben die uns einen Brief geschickt, in dem die Haltung verboten wird. Bezug wird auf § 34 BauGB verwiesen. Allerdings kann ich da nichts finden, welches ein Verbot begründet. Außerdem sind hier in der nächsten Nähe Highland-Rinder, Pferde auf einer Koppel zwischen den Wohnhäusern, Kühe auf einem Bauernhof im Ort.
Weiß jemand ein Gerichtsurteil, indem eine Ziegenhaltung in einem Mischgebiet (auf dem Dorf) verboten wird oder erlaubt wird? Oder kann jemand dazu einen ernstgemeinten Rat geben?
LG