Zielvereinbarung wurde nicht vereinbart. Was nun?

Hallo,

Herr X hat seinen Arbeitsvertrag am 20.09.2011 zum 31.12.2011 fristgerecht gekündigt. Im November oder Dezember sollte noch ein Weihnachtsgeld i.H.v. 50% eines Monatsgehaltes und ein Betrag x als Zielvereinbarung gezahlt werden. Beides möchte der AG nicht zahlen.

Im Vertrag steht folgendes:
„Die Gesellschaft zahlt sofern das Arbeitsverhältnis zum 01.12 des jeweiligen Kalenderjahres ungekündigt ist, eine Jahressonderzahlung von 50% des jeweils gültigen Monatsentgeltes. Die Jahressonderzahlung wird mit der Vergütungsabrechnung des Monats November ausgezahlt. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird die Sonderzahlung anteilig gewährt.“

=> Ist das so rechtens? Bei Eintritt erhält ein AN die Sonderzahlung anteilig, bei Austritt erhält ein AN nichts, obwohl er/sie 12 Monate tätig war, aber im Sept. gekündigt hat?

„Es ist geplant Ihnen neben der o.g. vereinbarten Grundvergütung - erstmalig im Jahre 2011 - eine weitere an Ihren Leistungen und am Unternehmensergebnis orientierte freiwillige, variable Vergütung von maximal x€ zu zahlen.“

=> Hierzu haben auf Initiative von hat Herr X im März 2011 Gespräche stattgefunden. Es gibt auch schriftliche Vorschläge über den Inhalt der Zielvereinbarung, die diskutiert wurden. Jedoch wurden die Inhalte nie offiziell fixiert - obwohl Herr X seinen Vorgesetzten mehrmals darauf angesprochen hat.

Was soll Herr X jetzt tun?

Vielen Dank im Vorraus!

Im Vertrag steht folgendes:
"Die Gesellschaft zahlt sofern das Arbeitsverhältnis zum 01.12
des jeweiligen Kalenderjahres ungekündigt ist,

Diese Bedingung ist ja offenbar nicht mehr gegeben.

=> Ist das so rechtens?

Ich kann ncht erkennen, dass die Klausel unwirksam ist, aber IANAL.

Jedoch wurden die Inhalte nie offiziell fixiert - obwohl Herr X seinen Vorgesetzten mehrmals darauf angesprochen hat.

Dann gibt es diese Zielvereinbarung auch nicht.

Was soll Herr X jetzt tun?

Ich kann nicht erkennen, dass Herr X eine Möglichkeit hat, noch eine Zahlung „herauszuholen“. Allerdings schadet eine Beratung durch einen Fachanwalt nie.

Hallo,

Im Vertrag steht folgendes:
"Die Gesellschaft zahlt sofern das Arbeitsverhältnis zum 01.12
des jeweiligen Kalenderjahres ungekündigt ist,

Diese Bedingung ist ja offenbar nicht mehr gegeben.

=> Ist das so rechtens?

Ich kann ncht erkennen, dass die Klausel unwirksam ist, aber
IANAL.

Derartige „Halteklauseln“ sind grundsätzlich zulässig, sowohl auf den Bestand des ArbV ausgerichtet als auch auf eine erfolgte Kündigung. Ob sie im hier geschilderten Einzelfall auch zulässig wären, kann letztendlich nur ein Fachmensch aus dem Gesamtzusammenhang des ArbV beurteilen.

Jedoch wurden die Inhalte nie offiziell fixiert - obwohl Herr X seinen Vorgesetzten mehrmals darauf angesprochen hat.

Dann gibt es diese Zielvereinbarung auch nicht.

Das ist nicht ganz so einfach. Die Frage ist, ob es nur „Vorschläge“ oder aber tatsächlich eine mündliche Vereinbarung gab. Eine mündliche Vereinbarung wäre grundsätzlich gültig, wenn sie beweisbar wäre.

Was soll Herr X jetzt tun?

Ich kann nicht erkennen, dass Herr X eine Möglichkeit hat,
noch eine Zahlung „herauszuholen“. Allerdings schadet eine
Beratung durch einen Fachanwalt nie.

Das stimmt idR.