Hallo,
Herr X hat seinen Arbeitsvertrag am 20.09.2011 zum 31.12.2011 fristgerecht gekündigt. Im November oder Dezember sollte noch ein Weihnachtsgeld i.H.v. 50% eines Monatsgehaltes und ein Betrag x als Zielvereinbarung gezahlt werden. Beides möchte der AG nicht zahlen.
Im Vertrag steht folgendes:
„Die Gesellschaft zahlt sofern das Arbeitsverhältnis zum 01.12 des jeweiligen Kalenderjahres ungekündigt ist, eine Jahressonderzahlung von 50% des jeweils gültigen Monatsentgeltes. Die Jahressonderzahlung wird mit der Vergütungsabrechnung des Monats November ausgezahlt. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird die Sonderzahlung anteilig gewährt.“
=> Ist das so rechtens? Bei Eintritt erhält ein AN die Sonderzahlung anteilig, bei Austritt erhält ein AN nichts, obwohl er/sie 12 Monate tätig war, aber im Sept. gekündigt hat?
„Es ist geplant Ihnen neben der o.g. vereinbarten Grundvergütung - erstmalig im Jahre 2011 - eine weitere an Ihren Leistungen und am Unternehmensergebnis orientierte freiwillige, variable Vergütung von maximal x€ zu zahlen.“
=> Hierzu haben auf Initiative von hat Herr X im März 2011 Gespräche stattgefunden. Es gibt auch schriftliche Vorschläge über den Inhalt der Zielvereinbarung, die diskutiert wurden. Jedoch wurden die Inhalte nie offiziell fixiert - obwohl Herr X seinen Vorgesetzten mehrmals darauf angesprochen hat.
Was soll Herr X jetzt tun?
Vielen Dank im Vorraus!