Zielvereinbarung

Hallo Wissende,

nehmen wir mal an, da gibt es einen Arbeitnehmer, der hat in seinem Arbeitsvertrag stehen, dass er ein Anrecht auf eine Zielvereinbarung hat, in Höhe von x Euro und dass die Ziele separat vereinbart werden. Nun wurden keine Ziele vereinbart, obwohl der Arbeitnehmer mehrmals nachgefragt hat, zweimal per Mail.

Jetzt wurde ihm ein Betrag ausgezahlt, in Höhe von x minus 40%. Auf Nachfragen warum, wurde sehr vage formuliert, weil wir das so festsetzen. Auf
Fragen, ob man mit ihm unzufrieden sei, hätte man geantwortet, nein, man sei zufrieden, er würde auch nach der Befristung übernommen.

Wie ist jetzt die Rechtslage? Unabhängig davon, was ratsam ist zu tun, wenn man noch befristet ist. Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer möchte es nur wissen und dann entscheiden was er tut.

DANKE

Hallo,
es gibt keine allgemeinen Gesetze zum Thema Zielvereinbarungen. Dazu müssten innerbetriebliche Regelungen existieren (?).

Beatrix