Hallo,
angenommen, ich hätte in meinem Arbeitsvertrag eine Prämienlösung, die u.a. wie folgt lautet:
"Bei erreichen von x% des festzulegenden Ziels werden x% der Prämie XXX€ zum Geschäftsjahresende ausbezahlt.
Das Zielvereinbarungsgespräch findet frühestens nach der Probezeit statt."
Nach Ablauf der Probezeit würde also der AN beim AG höflich nach einem Termin für das Zielvereinbarungsgespräch fragen, der Termin wird abgesagt und es wird ein Folgetermin vereinbart, der wieder nicht stattfindet. Auch auf wiederholte schriftliche Terminanfragen würde nicht reagiert werden.
Weitere Details der Annahme: AN begann am 1.1.2014, Probezeiteinde wäre am 1.6.2014, Geschäftsjahresabschluss würde zum 1.3.2015 vorliegen.
- wann spätestens muss denn die Zielvereinbarung getroffen werden?
- was passiert, wenn der AG wie oben geschildert keine Zielvereinbarung trifft und auch keine Vorschläge zur Zahlung macht?
- Wenn das Zielvereinbarungsgespräch erst nach der Probezeit stattfinden soll lt. Vertrag, wird dennoch das volle Jahr berücksichtigt oder reduziert sich die Prämie entsprechend?