Dass Zigaretten erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen, ist ja klar. Aber wie ist es mit dem Papier, dass benutzt wird, um Zigaretten selbst zu drehen? Das gibt es ja auch in Supermärkten bei den Zigaretten zu kaufen.
Ist das auch ab 18 oder kann es jeder kaufen? Denn einerseits kann man mit dem Papier alleine ja noch lange nicht rauchen, andererseits, wofür sollte man es sonst benutzen, wenn nicht zum Rauchen?!
Ich hoffe, mir kann jemand bei meinem „Problem“ weiterhelfen und meine Wissenslücke füllen
das steht doch im Gesetz:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Hülsenverkauf fällt nicht darunter. Sonst dürften Jugendliche und Kinder, auch keine Schnapsgläser kaufen!
Hallo,
als Nichtraucherin über 18 habe ich mich damit noch nicht wirklich beschäftigt und weiß die Antwort daher nicht
Aber meines Wissens dürfen Zigaretten wegen des darin enthaltenen Tabaks und nicht wegen des Papiers nicht an Minderjährige verkauft werden. Folglich sollte der Verkauf des Papiers an Minderjährige erlaubt sein…
Dass Zigaretten erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen, ist
ja klar.
Aha? Mir nicht. Das einschlägige Gesetz ist Dir ja bereits genannt worden, da steht nichts vom Erwerb, sondern nur vom Abgeben. Der Jugendliche verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn er Zigaretten kauft.
Aber wie ist es mit dem Papier, dass benutzt wird, um
Zigaretten selbst zu drehen?
Wie silex schon schrieb: Dazu müsste es unter „Tabakwaren“ subsumierbar sein. Und immer wenn in einem Gesetz solche Begriffe auftauchen, kann man davon ausgehen, dass diese auch in einem Gesetz definiert werden, idealerweise im selben Gesetz. Das Jugendschutzgesetz selbst schweigt sich dazu aus ( http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html ), das Tabaksteuergesetz hingegen ist weitaus redseliger ( http://bundesrecht.juris.de/tabstg_2009/__1.html ).
Denn einerseits
kann man mit dem Papier alleine ja noch lange nicht rauchen,
Naja, man kann Tee nehmen, oder alle anderen Pflanzen, die man trocknen und kleinschneiden kann…
andererseits, wofür sollte man es sonst benutzen, wenn nicht
zum Rauchen?!
Man nehme ein Blättchen, schreibe „Lena“, „Donald Duck“ oder „Hitler“ drauf, und pappe das seinem Nachbarn zur Linken auf die Stirn. Der muss dann raten, um wen es sich handelt, wobei die anderen nur mit ja und nein antworten dürfen. Ein köstlicher Spaß!
Als Info dazu von jemandem, der die Supermarktkasse von der Nichtkundenseite kennt: Es mag bescheuert sein, aber die Kasse fordert die Kassiererin auch bei Papierchen und Hülsen zur Jugendschutzkontrolle auf.
Wie rechtlich haltbar das ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber damit ist es letztlich so, daß die Kassiererin - zumindest von Arbeitgeberseite aus- den Kram nicht an jemanden, der jünger als 18 ist, verkaufen darf.
Man nehme ein Blättchen, schreibe „Lena“, „Donald Duck“ oder
„Hitler“ drauf, und pappe das seinem Nachbarn zur Linken auf
die Stirn. Der muss dann raten, um wen es sich handelt, wobei
die anderen nur mit ja und nein antworten dürfen. Ein
köstlicher Spaß!
Ist das Papier dafür nicht zu teuer? Die üblichen Haftnotizzettel kleben auch noch von selbst.
ist auf den Papierchen für Zigaretten eigentlich Tabaksteuer drauf?