Zigaretten aus der EU

http://www.ichrauchebillig.com

Hallo
Man achte auf die Versandkosten.
Gruß Andreas

ich trau der sache nicht…
moin,
auf der offiziellen seite des zolls heisst es u.a. - siehe unten.
dann habe ich also einer englischen limited geld fuer 4 stangen ruebergeschoben, und die sagen dann: sorry, dumm gelaufen…
wie bekomme ich dann mein geld zurueck?

gruss
khs

Verbringen zu gewerblichen Zwecken und Versandhandel
Das Verbringen zu gewerblichen Zwecken und der Versandhandel sind im Tabaksteuerrecht aber quasi ausgeschlossen. Ursächlich hierfür ist die Pflicht zur Verwendung von Steuerzeichen, die aber nur Hersteller und Einführer (Verbringen aus einem Drittland) beziehen können. Tabakwaren ohne vorschriftsmäßige deutsche Steuerzeichen aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten sind sicherzustellen.

§ 19 TabStG
Verbringen zu privaten Zwecken
Tabakwaren sind steuerfrei, wenn sie

für den Eigenbedarf der Privatperson,
im anderen Mitgliedstaat erworben worden und
von der Privatperson selbst befördert
worden sind.

Eigenbedarf heißt, dass die Tabakwaren von der Privatperson für eigene Zwecke verwendet werden.
Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat heißt, dass sich Tabakwaren im steuerrechtlich freien Verkehr des anderen Mitgliedstaats befunden haben müssen. Selbst befördern heißt, dass die Privatperson die Tabakwaren mit sich mitführen muss. Ein Internethandel mit Tabakwaren ist ausgeschlossen.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die Tabakwaren als zu gewerblichen Zwecken verbracht.

§ 20 Abs. 1-3 TabStG
Mengenregelung beim privaten Verbringen
Für Tabakwaren, die aus den alten Mitgliedstaaten (nach dem Stand bis 30. April 2004) und ab 01. Mai 2004 aus Malta und Zypern zu privaten Zwecken verbracht werden, gelten zur Abgrenzung zum gewerblichen Verbringen die folgenden Richtmengen:

Verbrauchsteuerpflichtige Ware
Richtmenge

Zigaretten
800 Stück

Zigarillos
400 Stück

Zigarren
200 Stück

Rauchtabak
1 kg

Bei Überschreiten der Richtmengen wird widerleglich vermutet, dass die Tabakwaren gewerblichen Zwecken dienen. Zur Widerlegung der Vermutung müssen in jedem Einzelfall alle relevanten Kriterien geprüft werden. Das sind:

Handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz der Tabakwaren,
Ort an dem die Tabakwaren sich befinden, oder die verwendete Beförderungsart,
Unterlagen über die Tabakwaren,
Beschaffenheit der Tabakwaren und
Menge der Tabakwaren.
Wird die Vermutung der Gewerblichkeit nicht widerlegt, gelten die Tabakwaren als zu gewerblichen Zwecken verbracht.

Hallo Andreas,

Man achte auf die Versandkosten.

Gut, dass Du darauf aufmerksam machst, im Prinzip lohnt sich das nicht wirklich. Das sind ja Wucherpreise.

Gruß

Sarah

Raucher dürfen sich Tabakwaren aus dem EU-Ausland per Post schicken lassen, ohnae dass deutsche Tabaksteuer nachgezahlt werden muss.
Das Gesetz wurde am 21.08.2001 verabschiedet. Damit können Deutsche für den privaten Bedarf bestellen. Mengen von bis zu 800 Zigaretten gelten laut Tabaksteuer-Durchführungsverordnung als „privater Bedarf“.

Euro-Einführungsgesetz - geänderte Formulierung des § 20 Abs. 1 Tabaksteuergesetz. Danach bleiben Rauchwaren aus dem freien Verkehr eines EU-Mitgliedstaates steuerfrei, wenn sie nach Deutschland „verbraucht“ werden. Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes gilt die Steuerfreiheit nur, wenn deutsche Steuerpflichtige die Zigaretten „selbst“ nach Deutschland bringen. Die angesprochene Freimenge von 800 Stück gilt nur innerhalb der 15 Mitgliedstaaten.
Mit Bundesgesetzblatt Nr. 42/2001 wurden mit Wirkung vom 21.08.2001 die Verbrauchssteuergesetze geändert, demnach können zu privaten Zwecken Tabakwaren steuerfrei verbracht werden.

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Aber es gibt günstigere Anbieter …

Gruss
Michael

Gut, dass Du darauf aufmerksam machst, im Prinzip lohnt sich
das nicht wirklich. Das sind ja Wucherpreise.

Anhand des Tagesbeispiel von 4 Stangen John Player Special red 32 Euro gespart. Das sind laut Adam Riese pro Stange 8 Euro. Versandkosten natürlich schon abgezogen.
Das lohnt sich dann wirklich nicht.

Gruß
roland