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cya
Tobi

nachfolg. der Text, zu finden auf http://www.zoll-d.de

Steuerpflicht des Bezugs von Zigaretten im Versandhandel
Steuerpflicht des Bezugs von Zigaretten im Versandhandel aus Mitgliedsstaaten der EU

Zur Tabaksteuerpflicht des Bezugs von Zigaretten im Versandhandel aus anderen Mitgliedsstaaten erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Der Versand von Zigaretten aus anderen Mitgliedstaaten der EU ist, sofern es sich um ein Verbringen zu gewerblichen Zwecken (Versandhandel) handelt, steuerpflichtig.

Zigaretten, die sich eine Privatperson von einem Händler aus einem anderen Mitgliedstaat schicken lässt, unterliegen den Bestimmungen über den gewerblichen Versandhandel, da derjenige, der die Zigaretten versendet oder den Versand durch andere durchführen lässt, ein Gewerbetreibender ist. Die Zigaretten dienen aus Sicht dieses Versenders gewerblichen Zwecken. Es ist dabei nicht entscheidend, dass der Empfänger eine Privatperson ist. Diese Zigaretten müssen in Deutschland versteuert werden. Steuerschuldner der Tabaksteuer sind der Versender und der Empfänger gemeinsam.

Das Verbringen von Zigaretten aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland ist nur dann steuerfrei, wenn die Zigaretten zu privaten Zwecken versandt werden, d.h. eine Privatperson schickt einer anderen Privatperson diese Zigaretten z.B. als Geschenk. Derjenige, der die Zigaretten versendet, muss dabei eine Privatperson sein.

Der derzeit im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand von Zigaretten aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch.

Der gewerbliche Versand von Zigaretten aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland unter Benutzung von privaten Absenderadressen stellt eine Steuerstraftat dar und wird als solche verfolgt.

http://www.zoll-d.de/f0_veroeffentlichungen/a0_press…

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