Person A wurde vor dem Einzug nicht darauf hingewiesen bzw.
ist es dem Vermieter von vorigen Mietern auch nicht bekannt.
Das muss auch niemand. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und jeder Mieter muss immer damit rechnen, dass z.B. aus dem Fenster oder auf dem Balkon geraucht wird und das durchs Fenster in die Wohnung zieht…
Muss der Vermieter die
Abluftgitter erneuern bzw überprüfen?
Was sollte das helfen?. Die neuen Gitter dürften genauso durchläsig sein wie die alten, sonst können sie ihren Zweck nicht erfüllen…
Kommt eine Mietminderung
für die nächsten 4 Monate, die Person A noch in der Wohnung
lebt in Frage?
Meiner Meinung nach nicht, da dies durch den vertragsgemäßen Gebrauch eines anderen Zustande kommt, vermutlich auch kein baulicher Mangel der Lüftung vorliegt und ich diesen Mangel auh nicht als erheblich im Sinne des § 536 BGB ansehe, zumal er sich auf kurze Zeiten und das Badezimmer beschränkt…
Andersherum gefragt: Wie hoch sollte die Minderung sein? Ich wurde hierfür vielleicht wenn überhaupt 5 % für angemessen halten, auf die Zeiten zu denen es vorkommt umgerechnet (freitags, samstags und sonntags jeweils 4 Stunden), wären das dann grob real 0,32 % der Monatswarmmiete, also irgendwas um 2 Euro monatlich, was soll das???