Zimmer als Raucher lüften

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich wohne in einer Zimmerwohnung von 37qm. und habe Warmmiete mit Fussbodenheizung.

Jetzt verlangt mein Vermieter, dass ich nur 3 x am Tag also alle 6 Std. 5 min. lüften darf.
Ich bin Raucher und will nicht jedesmal wenn die Tränen kommen auf den kalten Balkon raus.

Ist diese Regelung vom Vermieter korrekt?

Bitte nur qualifizierte Raucher antworten oder alle
die neutral antworten können. Danke
LG
Einstein

Hallo,
lassen Sie sich die Gesetzesgrundlage von Ihrem Vermieter doch mal zeigen!!! Es gibt nämlich keine !
Diese Aufforderung Ihres Vermieters ist ein Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht und dazu könnten Sie den Vermieter sogar rechtlich belangen.
Was die Heizung betrifft: Wenn Sie durch mehrmaliges Lüften mehr Heizkosten veruraschen, zahlen Sie diese ja dann in der Abrechnung auch-und NICHT Ihr Vermieter, also ist auch das Ihr Problem und nicht seins.
Weisen SIe iHn auf meine erste Empfehlung hin, dann dürfte er ruhig sein!
MfG

Waldi 64

Was die Heizung betrifft: Wenn Sie durch mehrmaliges Lüften mehr Heizkosten veruraschen, zahlen Sie diese ja dann in der Abrechnung auch-und NICHT Ihr Vermieter, also ist auch das Ihr Problem und nicht seins.


Verstehe Ihre Antwort nicht. Ich zahle eine Pauschalmiete inkl. Heizkosten. Natürlich will der Vermieter im Winter die Kosten so gering wie möglich halten. Meine Frage war, darf ich als Mieter wirklich nur 3 x 5 min. als Raucher lüften??

Danke für einen weiteren Tipp

Gruß
M. Einstein

Die Lüftungsregelung, drei bis viermal am Tag Stoß zu lüften, entspricht Empfehlungen aus der Heizkostenverordnung. Durch diese Lüftungs Art soll Schimmelbildung verhindert werden. Sie können natürlich beliebig oft lüften. Das kann der Vermieter weder festlegen noch kontrollieren. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Wände nicht soweit auskühlen können, dass sich dort Schimmel bildet.

Die gewünschte Antwort bekamen Sie bereits in meinen ersten Zeilen.
Der Vermieter darf Ihnen nichts vorschreiben-es ist ein Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht!!! Selbst, wenn es das Rauchen/Lüften betrifft.

MfG Waldi 64

Danke

Danke

Rauchen in der Mietwohnung erlaubt…
Berlin (DAV).
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Nachbarn, die sich durch den blauen Dunst belästigt fühlen, haben daher kein Recht auf eine Mietminderung. Über dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. März 2010 (AZ: 63 S 470/08) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Nachbarn eines starken Rauchers fühlten sich durch dessen Zigarettenrauch gestört, insbesondere, wenn der unter ihnen wohnende Mann seine Wohnung lüftete. Sie kürzten die Miete um 50 Euro. Vom Vermieter forderten sie, er solle seinem rauchenden Mieter verbieten, im Balkonzimmer zu rauchen beziehungsweise das *Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten* vorschreiben.
Das wiesen die Richter zurück. Rauchen gehöre grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und müsse auch von den Nachbarn akzeptiert werden. Die betroffenen Mieter könnten vom Vermieter auch nicht verlangen, den rauchenden Nachbarn zu einer Einschränkung seines Tabakkonsums zu veranlassen ***oder zu bestimmten Zeiten zu lüften.***
Quelle: Mietrechtsanwälte des DAV

War zwar nicht meine Anfrage trozdem Danke