Hallo, ich hab eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
person A vermietet ein Zimmer in seinem Haus an Person B. das Haus ist Eigentum von person A und Person B möchte nur ein Zimmmer in diesem Haus mieten.
Muss person A diesbezüglich steuer zahlen?
vielen dank im voraus!
Hallo,
wer privat vermietet, muß in seiner Steuererklärung die Anlage Vermietung und Verpachtung ausfüllen. Dort wird nach den Einnahmen und den Ausgaben gefragt. Das Ergebnis wird versteuert. Ist einfach, braucht man keinen Steuerberater.
Gruß B.
Also, master23, wenn du Einnahmen hast von Miete, so gibst du bei der Steuererklärung unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Mieteinnahmen an. Andererseits kannst du auch alle Renovierungen angeben, die sich auch positiv für dich auswirken können. Keine Angst, arm wirst du nicht, wenn du ehrlich bist.
Mieteinnahmen müssen versteuert werden, wenn sie die Höhe der Kosten aus der Immobilie (Kreditzinsen, Renovierungskosten, etc.) übersteigen, d.h. ein Gewinn erzielt wird. Hierfür muss eine Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden.
Wenn durch Vermietung ein Verlust entsteht, dürfte man - sofern man sonstige Einnahmen hat - daran interessiert sein, die Anlage V auszufüllen, da man ja die Mietverluste gegen die sonstigen steuerlich relevanten Einnahmen geltend machen kann und so mithin die Steuerlast reduzieren kann. Es gibt aber keine Pflicht, bei erlittenen Verlusten aus Vermietung die Anlage V auszufüllen (diese Pflicht gibt es nur bei Gewinnen aus Miete, s.o.).
Gibt allerdings ein paar Ausnahmen von der Regel, wann man trotz Gewinnen aus Vermietung die Anlage V nicht ausfüllen muss. Siehe hierzu das Thema „Abgabepflicht“ bei Wikipedia, da sind die Details beschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung
ich bedanke mich rechtherzlich
In diesem Fall machen Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und ist somit dem Einkommen zuzurechnen. Ein Steuerberater kann Ihnen sicherlich genau ausrechnen wieviel das ist und wenn Sie noch Schulden auf dem Haus haben, diese mindernd anzurechnen sind.
MfG
Hallo,
dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, lediglich
die Wiedergabe meiner Persönlichen meinung, angelehnt an
die mir bekannte Rechtsprechung.
Grundsätzlich gesagt - ja. Es hängt prinzipiell von der
Höhe des Gesamteinkommens von A ab. Es gibt Freibeträge,
bis zu denen man keine Steuer zahlen muss. Jeder Cent,
der über diesen Wert vereingenommen wird, muss Steuer
gezahlt werden. Dazu kommen noch absetzbare Kosten wie
Werbungskosten, Abschreibungen, etc. Aber darüber wäre
es am besten einen Steuerberater zu konsultieren oder
ein bisschen tiefer in die Steuertabellen zu gucken.
Mehr und detaillierteres darüber zu sagen wäre fast
schon Steuerberatung und das will und darf ich nicht.
Aber für den Anfang weisst du, dass man prinzipiell
dieses Einkommen von A auf jeden Fall mal gegenüber dem
FinAmt angeben muss, ggf. ist damit zu rechnen, dass man
etwas davon abgeben muss.
Grüße und gute Nacht,
J.L.
Mieteinnahmen sind Einnahmen und von daher wie jede Art von Einkünften steuerpflichtig. Dies gilt auch zwischen Verwandten und auch für die kleinste Abstellkammer. In der Steuererklärung Formular V ausfüllen. Unentgeltlich wohnen lassen darf man auch und sich dann die Nebenkosten teilen. Aber Vorsicht hier kann es auch zu einer Pflicht gegenüber dem Mitbebohner kommen. Ordentlicher Mietvertrag ist besser.
Hallo,
leider war ich einige Zeit nicht pc vernetzt. Ich kann aber auch keine Antwort auf die Fragestellung geben.
Liebe Grüße
Christa