Hallo, ich möchte in meinem Haus ein Zimmer vermieten und möchte gerne wissen ob ich das angeben muss, habe schon gelesen das man es muss wenn ein Gewinn erzielt wird, doch was heisst das? ich zahle einen Abtrag von 400€ und wollte 200€+Heizung ca.50€ nehmen.
Danke im voraus
MFG
Hallo,
ja, man muß diese Einnahmen angeben beim Einkommenssteuerbescheid.
Man kann dann aber auch alle anteiligen Kosten von der Steuer abziehen, wie Versicherungen, Strom, Wasser, Heizöl oder Erdgas usw.
Als Beispiel:
Ihr Haus hat 200 qm, davon 50 qm für das Zimmer. Das heißt, alle Kosten können zu einem Viertel von der Steuer abgezogen werden.
Deshalb wäre es event. auch sinnvoller, das Zimmer nicht für 200.- + 50.-€ Heizung zu vermieten sondern für 250.-€ pauschal.
MfG
Nick
hallo,
Miete zählt zum Einkommen,muss somit versteuert werden, wie genau kann ich nicht sagen
lisa
Hallo,
selbstverständlich mußt Du Deine Einnahmen angeben.
Alles andere wäre Steuerhinterziehung!!! Vorsicht.
Du hast dann Erträge aus Vermietung und Verpachtung
und die werden mit Deinen anderen Einnahmen zusammen betrachtet.
Hast Du entsprechende Kosten gegenüberzustellen, wirst Du vielleicht
keine Steuern bezahlen müssen. Aber angeben mußt Du die Ennahmen!!!
LG Uwe
Die Frage kann Ihnen ein Steuerberater sicherlich genau beantworten.
MfG Roland Ritt
Hallo,
bei der Steuererklärung müssen Sie das Formular V+V (Vermietung und Verpachtung) ausfüllen, dort können Sie auch alle Ausgaben gegen rechnen und bei einem Zimmer kommt kaum eine Steuerlast zum tragen.
MfG P. Kunze
Hallo Limse,
schließen Sie einen Mietvertrag mit Staffelmiete auf Basis der Teuerungsrate für Lebenshaltungskosten.
Kaltmiete 200,00 €
Kaution 4 Mieten (wegen Mietausfall-sehr wichtig !)
Nebenkosten:
Für das Zimmer muss ein eigener Zähler vorhanden sein - den Strom zahlt der Mieter direkt. Won Vorteil wäre, wenn für die Heizung und das Wasser auch Zähler vorhanden wären. Sie können aber Ihre bekannten Verbrauchswerte zugrunde legen und daraus den Verbrauch des Vermieters errechnen.
Sie müssen aber den Mieter davon in Kenntnis setzen, wie Sie die Verbrauchswerte als anteilige Kosten zur jeweiligen Wohnfläche in Anrechnung bringen.
Der Mieter hat also die anteiligen, tatsächlichen Kosten zu zahlen.
Heizkosten, Allgemeinstrom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizungswartung, Wartungskosten Haustechnik, Schornsteinfeger, Gartenpflege etc. mit Nachweis.
Sie sollten die Nebenkosten zunächst lieber etwas höher ansetzen, also auf 75,00 €.
Die 200,00€ sind steuerlich als geringfügig anzusehen.
Sie könnten aber wenn Sie ganz pingelig sein wollen die anteiligen Zinsen als Werbungskosten in der EkSt Erklärung, Anlage V in Anrechnung bringen.
Aber das sollten Sie sich nicht antun. Das lohnt den Aufwand nicht.
BG
hardy
Einkünfte sind steuerpflichtig!
Gewinne aus Eigentum (+ die Einnahmen/Lohn aus Ihren Job) müssen versteuert werden, Renovierungs- und Erneuerungskosten u.d. Voraussetzungen können (gegen alle Einnahmen) abgeschrieben werden. Sind sie selber Mieter und vermieten unter, ist dies nicht zwingend der Fall.
Hallo,
meine unverbindliche Antwort: ja, bei deiner Einkommenssteuererklärung sollte das angegeben werden als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Bitte für weitere Fragen einen Steuerfachmann/frau fragen.
Viele Grüße
Hallo Hausbesitzer.
Mieteinnahmen sind zu versteuern.
Was ist ein Abtrag?
Vor allem Verluste aus Vermietung sind anzugeben, da sie steuermindernd geltend gemacht werden sollten.
MFG