ich wohne in einer 3 Zimmer WG, mein Zimmer ist hauptsächlich privat genutzt. Ich habe letzten Monat jedoch eine UG gegründet und würde nun wissen, ob ich mein Privatzimmer, da ich es auch über 4 Stunden pro Tag geschäftlich nutze irgendwie steuerlich absetzen kann?
Wenn ja zu welchem Betrag. Wenn Nein, warum nicht.
Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug des häuslichen Arbeitszimmers dürfen berücksichtigt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im zweiten Fall allerdings begrenzt auf maximal 1.250 €.
Die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn die berufliche und betriebliche Tätigkeit zu mehr als 50 % im Arbeitszimmer stattgefunden hat, ist entfallen.
Die Grundaussage im Steuerrecht ist, dass bei gemischter betrieblicher und privater Nutzung immer die private Nutzung angenommen wird, damit keine Absetzbarkeit. Dieser Grundsatz ist in den letzten Jahren allerdings bei Geschäftsreisen und zuletzt auch beim Arbeitszimmer von den Gerichten immer mehr aufgeweicht worden.
Bitte selber mal bei Haufe oder NWB nach dem letzten Urteil suchen in dem Arbeitszimmerkosten trotz gemischter Nutzung abgesetzt werden konnten.
Das Thema Arbeitszimmer ist vom Gesetzgeber (Finanzamt)
sehr hoch mit Hürden gespickt.
Will man steuerlich ein Zimmer als Arbeitszimmer finanziell geltend machen, sind folgende Voraussetzungen als Mindeststandard vorgegeben.
Das Zimmer sollte einen eigenen Zugang zum restlichen Teil der Wohnung haben, also abgetrennt vom übrigen Wohnraum. Es genügt nicht, ein Zimmer privat zu nutzen und dann einen gewissen Stundensatz als geschäftlich zu deklarieren. Das wird nicht anerkannt.
Deshalb ist es aussichtlich zu versuchen, ein Zimmer wie von Ihnen beschrieben beim Finanzamt als Arbeitszimmer geltend zu machen.
Wie bereits gesagt, der Gesetzgeber hat hier hohe Ansprüche, was ein Arbeitszimmer im Sinne des Finanzamtes ist.
Diese Auskunft stellt keine steuerrechtliche Beratung da,sondern ist als Allgemeine Auskunft einer Privatperson anzusehen.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, es dennoch beim Finanzamt zu versuchen, aber das war nicht Thema
Ihrer Anfrage.
da geht leider von den Mietzahlungen gar nichts. Nur die typischen AZ Gegenstände können geltend gemacht werden. Ein AZ muss ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Hallo Marcel
es ist ein ganz neues Urteil ergangen
FG Köln 19. 5. 2011 -
10 K 4126/09 kürzlichent schieden, dass die Kosten für ein häusliches
Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils
steuerlichabge zogen werden können.
Bisher musste es sich um ein separates Zimmer handeln, das nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Inzwischen sieht das wohl etwas anders aus, siehe Urteil http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2011/10_K_4…
Wie das in Deinem Fall aussieht, kann man ohne Kenntnis der Details (was wird genau in dem Arbeitszimmer gemacht, wie wird das Arbeitszimmer genutzt, welche Arbeiten werden außerhalb des AZ geleistet usw.) schlecht sagen, das ist eigentich ein Fall für einen Steuerberater.