Danke für die Anfrage.
Das Thema Arbeitszimmer ist vom Gesetzgeber (Finanzamt)
sehr hoch mit Hürden gespickt.
Will man steuerlich ein Zimmer als Arbeitszimmer finanziell geltend machen, sind folgende Voraussetzungen als Mindeststandard vorgegeben.
Das Zimmer sollte einen eigenen Zugang zum restlichen Teil der Wohnung haben, also abgetrennt vom übrigen Wohnraum. Es genügt nicht, ein Zimmer privat zu nutzen und dann einen gewissen Stundensatz als geschäftlich zu deklarieren. Das wird nicht anerkannt.
Deshalb ist es aussichtlich zu versuchen, ein Zimmer wie von Ihnen beschrieben beim Finanzamt als Arbeitszimmer geltend zu machen.
Wie bereits gesagt, der Gesetzgeber hat hier hohe Ansprüche, was ein Arbeitszimmer im Sinne des Finanzamtes ist.
Diese Auskunft stellt keine steuerrechtliche Beratung da,sondern ist als Allgemeine Auskunft einer Privatperson anzusehen.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, es dennoch beim Finanzamt zu versuchen, aber das war nicht Thema
Ihrer Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen