Hi,
mich würde mal ganz brennend interessieren, ob man theoretisch ein Zimmer/FeWo in einer Pension/Gasthof als Hauptwohnsitz anmelden könnte, wenn man dort für 1 oder mehrere Monate untergebracht wäre.
Welche Regelungen gibt es?/Wo könnte man nachlesen?
Und wie funktioniert das mit der Ab-/Ummeldung des Hauptwohnsitzes? Muss man sich noch abmelden oder reicht Anmeldung an neuen Ort???
Liebe Grüße
Elisa
MOD: Artikel zur besseren Lesbarkeit formell editiert
Hallo,
mich würde mal ganz brennend interessieren, ob man theoretisch
ein Zimmer/FeWo in einer Pension/Gasthof als Hauptwohnsitz
anmelden könnte, wenn man dort für 1 oder mehrere Monate
untergebracht wäre.
wenn man keine andere Wohnung in Deutschland bewohnt, kann auch das Zimmer in Pension/Gasthof die Hauptwohnung in Deutschland sein.
Welche Regelungen gibt es?/Wo könnte man nachlesen?
§ 11 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz erklärt was eine Wohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes ist.
§ 11 Abs. 1, 2 und 3 erklärt die Allgemeine Meldepflicht
Und wie funktioniert das mit der Ab-/Ummeldung des
Hauptwohnsitzes? Muss man sich noch abmelden oder reicht
Anmeldung an neuen Ort???
Man muss sich nur noch am neuen Ort anmelden, wenn Umzug von A nach B stattfindet. Die Abmeldung am alten Wohnort wird durch Mitteilung der neuen Meldebehörde durchgeführt - vorausgesetzt man gibt an, dass man die bisherige Wohnung nicht beibehalten will.
Gruss Sid