… Monaten wieder vermietet!
Hallo Experten, ich hatte ein Problem, mein Vermieter hat mir mein WG-Zimmer wegen Eigenbedarf fristgerecht gekündigt. Er will ab und zu in der Stadt übernachten und braucht das Zimmer deswegen. Ich bin ausgezogen und erfahre nun, dass er für das Zimmer jetzt wieder Mieter sucht. Der Sohn des Vermieters wohnt auch in der WG, der ist dann wohl direkt nach meinem Auszug in mein ehemaliges Zimmer gewechselt, jetzt werden neue Mieter für das freie Zimmer gesucht. Ist das rechtens?Es sind gerade mal 3 Monate vergangen. Der Vermieter hatte alles getan um mir das Leben schwer zu machen und nun bin ich doch etwas sauer.
Freu mich auf Antworten.
Tine
du hättest bei Kündigung des Vermieters Einspruch erheben sollen auf besondere Härte. Eine soziale Härte kann aber auch dann vorliegen, wenn der Mieter gerade mitten in einer wichtigen Prüfungsvorbereitung steht und ein Umzug den Erfolg der Prüfung gefährdet. Eigenbedarf wird häufig vorgeschoben. In diesem Falle hat der Mieter auch nach Auszug noch ein Recht auf Schadensersatz.
Hallo Tine…
Dein Vermieter hat das Recht dir fristgerecht (3 Monate Frist für deinen Auszug) wegen Eigenbedarf das Zimmer zu kündigen. Kann ja sein, dass er das Zimmer nur ein paar Wochen für sich nutzen wollte und nun doch nicht mehr darauf angewiesen ist und deshalb das Zimmer wieder für andere Mieter zur Verfügung steht.
Auch wenn es dich ärgert, aber er hat leider recht und darf über das Zimmer verfügen wie er lustig ist, solange er sich ans Gesetz hält (an welches er anscheinend auch gehalten hat).
Liebe Grüße Marie