Hallo zusammen,
Mieter M möchte eine Wohnung mieten.
Bei der Besichtigung durch den Vermieter V waren noch Handwerker in der Wohnung und die Heizungen noch nicht montiert. Auf die Frage, welche Heizungsart verbaut werden würde, wurde gesagt, dass neue Nachtspeicheröfen installiert werden. M fand das soweit in Ordnung.
Bei Zusage sprach M dann nochmal mit V und wurde mündlich darauf hingewiesen, dass Wohnzimmer und Schlafzimmer nur über eine gemeinsame Heizquelle verfügen würden (welche im Wohnzimmer stehen würde). Und zwar wäre der Nachtspeicherofen von seiner Leistung her so berechnet, dass die Volumina beider Räume genügend beheizt werden könnten.
M nahm das so hin und bekam dann auch die Wohnung. Im Mietvertrag wurden die Heizkörper in der Art und Anzahl aufgelistet (Küche und Bad jeweils Elektro-Konvektorheizungen). M unterschrieb, da er sich vornahm, den Konvektor im Bad mittels einer Zeitschaltuhr zu betreiben und in der Küche durch Wärmeabgabe der Elektrogeräte evtl. gar keine Nutzung des Konvektors von Nöten wäre.
Nun renovierte M seine neue Wohnung (tapezieren und streichen der Wände). Dabei stellte er fest, dass man in das Schlafzimmer so gut wie keine Wärme des Nachtspeichers im Wohnzimmer leiten kann. Die ganze Wärme würde über den gemeinsamen Flur verloren gehen. Dazu kommt, dass Schlafzimmer und Wohnzimmer zwar nebeneinander liegen, jedoch die Türen ebenso parallel nebeneinander angeordnet sind, so dass die Wärme durch die Wohnzimmertür um 180° in den anderen Raum müßte. Das Schlafzimmer verfügt über zwei Aussenwände!
Nachdem M tapeziert hatte, stellter er fest, dass es ewig dauert, dass die Wände trocknen. Mehrfaches stoßweises Lüften brachte auch nicht viel.
M befürchtet nun also, dass aufgrund der niedrigen Oberflächentemperaturen der Außenwände Kondensat entsteht und in der Folge mit Schimmelbildung an den Aussenwänden zu rechnen ist.
Überdies können in diesem Raum ohne Heizung nicht die zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Raumtemperaturen erreicht werden.
Eine evtl. (Dauer-)Beheizung mittels elektrischer Heizung ist M wegen der damit verbundenen erheblichen Heizkosten nicht zuzumuten. Kurzfristiges Heizen vor der Schlaf- bzw. Aufstehphase würde auch kaum die Feuchtigkeit regulieren können, somit wäre die Gefahr einer Schimmelbildung nicht gebannt.
M denkt nun daran, dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung dieses Mangels zu schicken.
Nun stellen sich die Fragen:
Ist V dazu verpflichtet, unter o. g. Umständen einen zusätzlichen Heizkörper installieren zu lassen?
Könnte M eine Kündigung drohen?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
stups :o)