Zimmer ohne Heizquelle

Hallo zusammen,

Mieter M möchte eine Wohnung mieten.
Bei der Besichtigung durch den Vermieter V waren noch Handwerker in der Wohnung und die Heizungen noch nicht montiert. Auf die Frage, welche Heizungsart verbaut werden würde, wurde gesagt, dass neue Nachtspeicheröfen installiert werden. M fand das soweit in Ordnung.
Bei Zusage sprach M dann nochmal mit V und wurde mündlich darauf hingewiesen, dass Wohnzimmer und Schlafzimmer nur über eine gemeinsame Heizquelle verfügen würden (welche im Wohnzimmer stehen würde). Und zwar wäre der Nachtspeicherofen von seiner Leistung her so berechnet, dass die Volumina beider Räume genügend beheizt werden könnten.
M nahm das so hin und bekam dann auch die Wohnung. Im Mietvertrag wurden die Heizkörper in der Art und Anzahl aufgelistet (Küche und Bad jeweils Elektro-Konvektorheizungen). M unterschrieb, da er sich vornahm, den Konvektor im Bad mittels einer Zeitschaltuhr zu betreiben und in der Küche durch Wärmeabgabe der Elektrogeräte evtl. gar keine Nutzung des Konvektors von Nöten wäre.

Nun renovierte M seine neue Wohnung (tapezieren und streichen der Wände). Dabei stellte er fest, dass man in das Schlafzimmer so gut wie keine Wärme des Nachtspeichers im Wohnzimmer leiten kann. Die ganze Wärme würde über den gemeinsamen Flur verloren gehen. Dazu kommt, dass Schlafzimmer und Wohnzimmer zwar nebeneinander liegen, jedoch die Türen ebenso parallel nebeneinander angeordnet sind, so dass die Wärme durch die Wohnzimmertür um 180° in den anderen Raum müßte. Das Schlafzimmer verfügt über zwei Aussenwände!
Nachdem M tapeziert hatte, stellter er fest, dass es ewig dauert, dass die Wände trocknen. Mehrfaches stoßweises Lüften brachte auch nicht viel.
M befürchtet nun also, dass aufgrund der niedrigen Oberflächentemperaturen der Außenwände Kondensat entsteht und in der Folge mit Schimmelbildung an den Aussenwänden zu rechnen ist.
Überdies können in diesem Raum ohne Heizung nicht die zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Raumtemperaturen erreicht werden.
Eine evtl. (Dauer-)Beheizung mittels elektrischer Heizung ist M wegen der damit verbundenen erheblichen Heizkosten nicht zuzumuten. Kurzfristiges Heizen vor der Schlaf- bzw. Aufstehphase würde auch kaum die Feuchtigkeit regulieren können, somit wäre die Gefahr einer Schimmelbildung nicht gebannt.

M denkt nun daran, dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung dieses Mangels zu schicken.

Nun stellen sich die Fragen:
Ist V dazu verpflichtet, unter o. g. Umständen einen zusätzlichen Heizkörper installieren zu lassen?
Könnte M eine Kündigung drohen?

Vielen Dank im Voraus!

MfG
stups :o)

Hi stups,
wenn ich das im board mal richtig gelesen habe (?) ist der Mieter doch verpflichtet, die Wohnung in einem „ordnungsgemäßen“ Zustand zu halten. Das betrifft auch, dass eiene gweisse Raumtemperatur nicht unterschritten werden darf und regelmäßi gelüftet werden muss um Schäden zu vermeiden.
Andererseits ist der Vermieter verpflichtet, Schäden (wie z.B. Schimmel) zu beseitigen, wenn sie nicht auf falsches Mieterverhalten beruhen…

IST DAS KORREKT ?

Ich würde mit dem Vermieter sprechen und darauf hinweisen, dass du Schimmelbildung garnicht vermeiden kannst (alle deine o.g. Gründe aufzählen).
Er möcvhte doch bitte einen weitreren Nachtspeicherofen einbauen lassen (nur so groß wie wirklich nötig), da dieses ja billigher sei als wenn er dann alle 2 Jahre dem Schimmel zu Leibe rücken müsste.

Schiommel ist übrigens ein Grund zur Mietminderung, da er gesundheitsgefährdend ist.

Wenn ihm eine neue Nachtspeicherheiztungh zu teuer ist: Vielleicht trägt er die Stromkosten für einen Heizlüfter, der xxx Stunden in Betrieb ist ?

Es werden wohl noch bessere und fachlichere Lösungen kommen…

Habe nur einen Stromspartipp:
Sieh mal zu, dass du alle „verbrauchsintensiven Elektrogeräte“ während des Nachttarifs benutzt. Das spart sehr viel Geld.
Wer Nachtspeicheröfen hat, hat regulär auch 2 Stromtarife: Spezieller Nachttarif (NT) ab ca. 23 Uhr (bitte genaue Uhrzeit herausfinden).
Der NT liegt sehr weit unter dem Normaltarif.
Hatte auch 13 Jahre eine Wohnung in der wirklich alles über Strom lief.
Durch Ausnutzung des NT habe ich aber trotzdem kaum Stromkosten gehabt.

BJ

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Hallo

war dem Mieter denn nicht klar, dass das mit der Heizung nicht funktionieren kann? Wie können zwei nebeneinander liegende Räume von einem Raum aus beheizt werden?!

Vielleicht wollte der Vermieter sparen, ok.

Der Mieter wird hier m.E. mit einer Mängelanzeige nicht viel erreichen können, denn er wurde - vorausschauend - vom Vermieter vor Einzug bereits darauf hingewiesen, dass im Schlafzimmer kein Heizkörper installiert wird, trotzdem hat Mieter die Wohnung genommen.

Hätte er nicht müssen.

Gruß

Hallo,

nun ja, der Mieter M wußte zwar, dass es keinen Heizkörper in dem besagten Raum gibt, aber ihm wurde glaubhaft mitgeteilt, dass der (vorher noch nicht vorhandene) Nachtspeicher von der Berechnung her, den Raum mitheizen müsse.
Theorie und Praxis liegen jedoch in diesem Fall weit auseinander.
M macht sich auch weniger über die Kälte Gedanken, vielmehr geht es M um das kleine Kind, welches mit im Haushalt lebt und den gesundheitlichen Folgen, die ein Schimmelbefall mit sich bringen würde.

M hat die Wohnung zwar trotzdem genommen, aber konnte ja vorher nicht wissen, dass der Raum nun doch nicht -trotz Berechnung- warm wird…

MfG
stups

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Hallo BJ,

vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du das mit der Raumtemperatur konkretisieren?

M glaubt nicht, dass dieser Raum trotz offenstehenden Türen und dem Versuch der Heizung über den Wohnzimmer-Nachtspeicher jemals über +10° in dieser Jahreszeit (bei milder Temperatur) hinweg gekommen ist (M wird das mal messen). Gibt es eine „Norm“ für eine Mindest-Temperatur in Wohnräumen?
Durch mehrmaliges Stoßlüften kann eine Schimmelbildung wohl nicht vermieden werden. Beim Gespräch mit den neuen Nachbarn wurde M erzählt, dass die Außenwände stark verschimmelt waren und die Sanierung mehrere Monate gedauert hat. Gut, es wurden noch Fliesen gelegt und diverse andere Arbeiten durchgeführt, die andauerten, aber M hat sich schon gefragt, dass wenn V schon Erfahrung mit Schimmel in dieser Wohnung machte, nicht die nötigen Konsequenzen dafür gezogen hat.

M geht es auch nicht primär um die nichtvorhandene Wärme, dazu hätte eine Elektroheizquelle mit ca. 2-3 Stunden Betrieb/ Tag gereicht (na gut… M ist ein kleiner Frostbeutel, aber das erwähnen wir an dieser Stelle nicht). Vielmehr macht sich M wirklich Sorgen, dass durch die Feuchtigkeit Schimmel an den Wänden entstehen könnte und somit das mit im Haushalt lebende Kind gesundheitsgefährdet wäre.

Übrigens ist V eine Wohnungsgesellschaft, die unter sozialen Kriterien arbeitet (zumindest sollte sie).

M hat zwei Stromtarife und ist auch der Ansicht, dass man durch schlaue Nutzung einiges an Strom sparen kann. Für weitere Tipps ist M natürlich sehr dankbar :wink:!

Weiß jemand, ob man wegen einer Mängelanzeige die Wohnung gekündigt bekommen könnte?

MfG
stups :o)

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Durch mehrmaliges Stoßlüften kann eine Schimmelbildung wohl
nicht vermieden werden. Beim Gespräch mit den neuen Nachbarn
wurde M erzählt, dass die Außenwände stark verschimmelt waren

M geht es auch nicht primär um die nichtvorhandene Wärme, dazu
hätte eine Elektroheizquelle mit ca. 2-3 Stunden Betrieb/ Tag
gereicht

hallo stupsnase,

hier liegt das grundsätzliche missverständnis zum schimmelproblem. sobald die raumluft (nicht aber - der kurzen zeit wegen - die mauern!) aufgeheizt wird, nimmt die warme luft mehr feuchtigkeit auf, die umgehend an den kalten wänden kondensiert und das unheil nimmt seinen lauf …

verhindert kann das schimmelproblem nur werden, wenn der heizlüfter auf kleinster stufe im dauerbetrieb läuft, damit auch die wände die temperatur der raumluft annehmen können. bei warmen wänden empfindet man übrigens das raumklima als viel angenehmer und benötigt weniger hohe lufttemperaturen, um sich wohlzufühlen.

gruss, millia

Hi Stups,

wenn die Gesellschaft schon Erfahrungen mit der Wohnung hat…
Die schönen Fliesen können natürlich auch Schimmel kaschieren…
Der neue Putz sagt nichts darüber aus, in wie weit der Schimmel darunter wirklich beseitigt wurde…
Hört sich eher nach einer Renovierung mit Schönheitsreparatur an.
Und bis der schimmel (falls noch vorhanden) wieder durchkommt, vergehen Jahre… Jahre in denen ihr schon unter den Folgen leiden werdet.

Kleinkind ?
Eventuell noch vorhandener (aber einfach abgedeckter) Schimmel vorhanden vom Vormieter ?

Bei Kleinkind schrillen sofort bei mir die Alarmglocken.

Einzige Möglichkeit:
Such dir eine neue Wohnung, wo du SICHER sein kannst, dass kein Schimmel da war.
Wenn Schimmel nicht fachgerecht behandelt wird, kommt er immer wieder durch. Und schon bevor er zu sehen ist, schädigen die Sporen Atemorgane und Haut.

Asthma, Überempfindlichkeiten, Allergien, Reizungen…
all das sind Folgen von Schimmelbefall.

Tu das dem Kleinkind nicht an und geh auf Nummer sicher.

BJ

Hallo

du hast doch bisher keinen Mangel.
Der fehlende Heizkörper im Schlafzimmer kann nicht als Mangel geltend gemacht werden, da du das bei Mietübernahme gewusst hast, ergo kannst du das jetzt nicht als Mangel hinstellen.

Gruß