ich habe zwar hier ein ähnlichen Artikel gefunden, der ist aber ein Jahr alt und stimmt nicht ganz. Es geht um eine 3 Zimmer Wohnung(Kinderzimmer/Schlafzimmer/Wohnstube, 2 Personen) wo im Mietvertrag nicht aussgeschrieben ist das dieses Zimmer das Schlafzimmer ist, aber selbst wenn ist so was rechtens? Ein Umzug vom kleineren Zimmer, wo man erst durch die Stube laufen musste um hin zu kommen, ins größere Zimmer (das sogenannte Schlafzimmer) fand statt. Jetzt beschweren sich Untermieter am laufenden Band das dies ja gar nicht sein dürfte und das dieses nur als Schlafzimmer zu nutzen ist weil es jetzt quasi als Schlaf-/Wohnraum benutzt wird und drohen mit Klage. Die Untermieter klopfen mit dem Besen an die Decke sogar wenn nur auf der Tastatur getippt wird und sonst keine Geräusche entstehen sogar klingelte dieser und sagte die Musik solle leiser gemacht werden…obwohl die Person nicht zu hause war ?! Muss man jetzt gezwungener maßen wieder umräumen und Angst vor Anwälten haben oder kann man dieses Zimmer nutzen wie man möchte?
Der Mieter kann die Wohnung so einrichten, wie er das für richtig hält. Das heißt, welches Zimmer wie genutzt wird, ist - von Küche und Bad abgesehen - allein Sache des Mieters.
Ich würde die Mitmieter daher freundlich darauf hinweisen, dass es sie schlicht nichts angeht, wo das Schlaf- und wo die anderen Zimmer liegen.
Vielen Dank für die Antwort.
Das Problem wäre wahrscheinlich nicht so schlimm wenn die Mieter darunter keine Rentner wären die nicht mit sich reden lassen und nur auf ihren standpunkt beharren.
Da diese jedoch nicht im Recht wären braucht man ja nichts zu befürchten.
Genau, es gibt nichts zu befürchten, außer vielleicht, dass die Mitmieter eben Ärger machen.
Möglicherweise ist es ratsam, den Vermieter zu bitten, die nörgelnden Mitmieter in einem Schreiben darauf aufmerksam zu machen, wie die Rechtslage ist. Das wirkt erfahrungsgemäß nachhaltiger.
Die Lage hat sich verschärft, die Polizei wurde nach Stunden langen morgens 4 Uhr beginnenden(mit dem Besen oder was auch immer, bis ca 7 Uhr) an die Decke gekloppe verständigt.Dies wurde ca. 10 min. nach dem sie weg waren ähnlich weitergeführt mit Türen zuschlagen und so tun als ob Nägel in die Wand geschlagen werden müssen weitergeführt.
Der Vermieter wurde verständigt, die Mitmieter behaupten das es die ganze Zeit „seltsame Geräusche“ geben würde und sie mit Absicht belästigt würden.Es soll eine Gemeinsame Einigung geben, evtl. ohne Vorwürfe(Was nicht zu erwarten wäre) gemeinsam besprechen.
man fertigt am besten ein Protokoll, wenn das ein Dauerzustand ist.
Datum, Uhrzeit, Dauer, ggf. Einzelheiten.
Den Vermieter auffordern, das Problem zu beheben und ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Danach kann man die Minderung der Miete geltend machen. Die Höhe ist von der Beeinträchtigung abhängig, dazu gibt es viel Literatur.
Bei ständigem Lärm dürfte auch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, wenn der Vermieter nicht abhilft.