Hallo zusammen.
Ein Handwerker bekam Post eines Rechtsanwaltes .
Er wird von dem Rechtsanwalt zur Ersatzleistung eines Zimmerbrandes aufgefordert , durch ein Techniches Gerät ( Sat - Receiver ) welches er im Jahre 2005 verkauft hat.
m.E . hat der Verkäufer / Händler damit gar nichts zu tun , entweder der eigentlicher Hersteller des Gerätes , oder der Kunde selbst.
nach 5 Jahren ist jegliche Gewährleistung abgelaufen und keiner weiss wie es dazu gekommen ist , möglicherweise hat der Kunde Blumen gegossen und den Sat Receiver gleich mit …
was soll dieser Handwerker mit dem Schreiben machen ?
gruss
Toni
was soll dieser Handwerker mit dem Schreiben machen ?
Seiner Betriebshaftpflichtversicherung einreichen, damit diese den Anspruch abwehrt.
Sollte er Innungsmitglied sein, gibt es dort evt. Rechtsbeistand für lau (besser: bereits mit dem Innungsbeitrag bezahlt).
Hi
Tja Idee gut , geht aber nicht.
Vor ein paar Jahren gab es ein paar Gesetzesänderungen zu der Elektronikbranche und ein paar Gesetzgebungen die die Werkstattausrüstung betraf , z.b neue Brandschutzverordnung , neue FI Schutzschaltungen an den Arbeitsstischen usw ,eine investion die sich nicht rechnete , so das der Inhaber beschloss diesen kleinen Service Betrieb zu schliessen.
in Klartext die Firma gibt es nicht mehr , also auch keine Betriebshaftpflicht .
auch die nachlaufzeit für Gewährleistung von 2 Jahren ist vorbei.
der Rechtsanwalt hat die Privatadresse des ehemaligen Geschäftsinhabers genommen , der zwischenzeitlich in eine artverwandete Technik abgewandert ist und dort als Angestellter , als Teamleiter arbeitet .
Wie gesagt Idee gut , aber geht nicht , das wäre ja auch zu einfach gewesen
Toni
Wie gesagt Idee gut , aber geht nicht , das wäre ja auch zu einfach gewesen
Dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.