Ein Mieter(Whg. in einem Wohnblock) kommt des öfteren nach 22 Uhr nach Hause.Er macht es sich auf der Couch gemütlich und schaut fern.Nach einiger Zeit kommen vom Ober-und Untermieter(beide weit über 70 J.) Beschwerden,
man würde Sie in der Nachtruhe stören.Der Mieter an sich geht davon aus,dass er mit 20-23 Dezibel(Fernseher) keine Lärmbelästigung bei Nacht verursacht.
Wie kann der Mieter sich beweisen,sich behaupten in dieser Angelegenheit ?
Gibt es entsprechende Gesetze,Verordnungen oder Vorschriften,was die Lautstärke nach 22 Uhr betrifft.
LG
Der Mieter an sich geht
davon aus,dass er mit 20-23 Dezibel(Fernseher) keine
Lärmbelästigung bei Nacht verursacht.
http://www.ohropax.de/52-0-tabelle.html
Wie kann der Mieter sich beweisen,sich behaupten in dieser
Angelegenheit ?
Er kann sich einen Kopfhörer aufsetzen.
Gibt es entsprechende Gesetze,Verordnungen oder
Vorschriften,was die Lautstärke nach 22 Uhr betrifft.
Nein, im allgemeinen nicht.
smalbop
Hai!
beide weit über 70 J.
Das heißt beide können nicht mehr so gut hören.
Der Mieter an sich geht davon aus,dass er mit 20-23 Dezibel
(Fernseher) keine Lärmbelästigung bei Nacht verursacht.
Das ist korrekt, allerdings könnte der Mieter dann auch nichts
verstehen! 20-23db ist etwa das brummen eines Kühlschrankes.
Wie kann der Mieter sich beweisen,sich behaupten in dieser
Angelegenheit ?
Lautstärke messen.
Der Plem