Zimmerschlüssel bei Einzug

Ist ein Vermieter eines gewerbe-Objektes (BÜro) dazu verpflichtet beim Einzug eines neuen Mieters schlüssel für jede Tür/jedes Schloss zur Verfügung zu stellen? Oder ist der neue Mieter dafür zuständig? Gibt es da eine klare rechtliche Regelung? Wenn ja wo kann man dies recherchieren?

Hallo Stephanie,

bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe.

Dass ein Mieter die Schlüssel mitbringen muss, habe ich noch nie gehört. Selbst zum Nachmachen eines Schlüssels muss man ja erst einmal einen haben. Sonst bliebe ja nur die Kaugummi-Methode.

Und was die Eingangstür betrifft, stelle ich mir die Situation ziemlich witzig vor, wenn der Vermieter erklärt: Den müssen sie sich selber besorgen!

Gruß!
Horst

Nachtrag Zimmerschlüssel bei Einzug
o.k. zugegeben etwas detailierter wäre gut…
Für die einzelnen Schlüsser der Räume (nicht der Haustür) sind keine Schlüssel mehr vorhanden. Somit müssen neue Schlösser eingebaut werden, damit die Räume z.B. ein PC-Raum abschließßbar sind. Wer muss hierfür die Kosten tragen, da die Schlösser jetzt aufgebohrt werden müssen.

Ist ein Vermieter eines gewerbe-Objektes (BÜro) dazu
verpflichtet beim Einzug eines neuen Mieters schlüssel für
jede Tür/jedes Schloss zur Verfügung zu stellen? Oder ist der
neue Mieter dafür zuständig? Gibt es da eine klare rechtliche
Regelung? Wenn ja wo kann man dies recherchieren?

Im gewerblichen Mietrecht sind Mieter und Vermieter - im Gegensatz zum privaten Wohnraummietrecht - relativ frei. Es hängt alles davon ab, was konkret zwischen den beiden vereinbart wird.

Es besteht also keinerlei „Verpflichtung“ des Vermieters jede einzelne Zimmertür mit einem Schlüssel zu bestücken.

Ist ein Vermieter eines gewerbe-Objektes (BÜro) dazu
verpflichtet beim Einzug eines neuen Mieters schlüssel für
jede Tür/jedes Schloss zur Verfügung zu stellen? Oder ist der
neue Mieter dafür zuständig? Gibt es da eine klare rechtliche
Regelung? Wenn ja wo kann man dies recherchieren?

o.k. zugegeben etwas detailierter wäre gut…
Für die einzelnen Schlüsser der Räume (nicht der Haustür) sind
keine Schlüssel mehr vorhanden. Somit müssen neue Schlösser
eingebaut werden, damit die Räume z.B. ein PC-Raum
abschließßbar sind. Wer muss hierfür die Kosten tragen, da die
Schlösser jetzt aufgebohrt werden müssen.

Also steht vertraglich nichts genauer darüber. Dann hat der Mieter ohne Schlüssel angemietet. Dann sollte der Mieter den Vermieter fragen, ob V Schlösser einbauen lässt. Wenn nicht, sollte M absegnen lassen, dass er sich Schlösser einbaut, diese bei Verlassen der Mietsache wieder mitnimmt, aber die alten nicht wieder einzubauen braucht.

Schlösser aufbohren muss ja wohl nicht sein, da die Türen doch wohl offen sind.

Gruss Jutta

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Wenn die Schlösser überhaupt erstmal aufgebohrt werden müssen, damit die betreffenden Mieträume durch den Mieter benutzt werden können, dann ist das eindeutig Sache des Vermieters.

Darauf, dass die Zimmertüren innerhalb der abgeschlossenen Mietwohnung alle verschliessbar sind = mit Schlüsseln vermietet werden, besteht m.E. kein Grundsatz-Anspruch. Insoweit dürfte es davon abhängen, ob hierzu etwas explizit im Mietvertrag vereinbart wurde.

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