hallo Necronlord,
ich muss schon sehr bitten,
ICH bin doch nicht auf die schiefe bahn geraten,
bin weder panzerknacker, noch rechtsanwalt.
tut mir leid, dass ich dir nur meine vorgehensweise mitteilen kann.
erstmal zur politei und diebstahlsanzeige (schluessel entwendet) erstatten. hast du den schluessel jedoch im schloss stecken lassen, kann dir ein teilverschulden (sprich: prozentualer Eigenkostenanteil) angelastet werden. dann zum schluesseldienst und VORHER festmachen, was ZIMMERtueroeffnen (keine Haustuer) kosten soll.
tuer oeffnen, rechnung entgegennehmen, bezahlen.
und dann mal alles auflisten, welche aufwendungen (zeit/wege) entstanden sind…
noch was, sollte es zum prozess kommen, sich nicht vorschnell auf 'nen vergleich einlassen, dann traegt naemlich jeder seinen anwalt selbst und gericht haelftig.
viel erfolg