Hallo Community,
In einer Mietwohnung wurde neuer Bodenbelag verlegt, im Türbereich (Stosskante) wurden Fußleisten /Übergangsleisten angebracht. Nun sollen zwei Türen nicht mehr schließen.
Ein Schreiner, der dies besichtigt hat, sollte mit der Kürzung der Türen beauftragt werden, hat sich zwecks Terminabsprache jedoch nicht gemeldet. Der nicht zustande gekommene Termin zur Bearbeitung wurde seitens des Mieters bereits beim Vermieter gemeldet. Laut Vermieter wolle man sich darum kümmern.
Zwischenzeitlich gab es eine Meinungsverschiedenheit (anderer Grund) mit dem Vermieter so dass dieser den Schreiner offensichtlich nicht beauftragt hat, das Verhältnis beider Parteien ist z.Z. eher schwierig.
Der Mieter befürchtet das es zu erhöhten Heizkosten kommt, da sich Wohnzimmer uns Schlafzimmertür nicht schließen lassen.
Besteht hier die Möglichkeit den Vermieter mit einer Mietminderung zu der Durchführung zu drängen?
Wie oft muss der Mangel noch angezeigt werden?
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
danke bereits im Voraus
Noris