Zimmertüren schließen nicht

Hallo Community,
In einer Mietwohnung wurde neuer Bodenbelag verlegt, im Türbereich (Stosskante) wurden Fußleisten /Übergangsleisten angebracht. Nun sollen zwei Türen nicht mehr schließen.
Ein Schreiner, der dies besichtigt hat, sollte mit der Kürzung der Türen beauftragt werden, hat sich zwecks Terminabsprache jedoch nicht gemeldet. Der nicht zustande gekommene Termin zur Bearbeitung wurde seitens des Mieters bereits beim Vermieter gemeldet. Laut Vermieter wolle man sich darum kümmern.
Zwischenzeitlich gab es eine Meinungsverschiedenheit (anderer Grund) mit dem Vermieter so dass dieser den Schreiner offensichtlich nicht beauftragt hat, das Verhältnis beider Parteien ist z.Z. eher schwierig.
Der Mieter befürchtet das es zu erhöhten Heizkosten kommt, da sich Wohnzimmer uns Schlafzimmertür nicht schließen lassen.

Besteht hier die Möglichkeit den Vermieter mit einer Mietminderung zu der Durchführung zu drängen?
Wie oft muss der Mangel noch angezeigt werden?
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Welche Fristen müssen eingehalten werden?

danke bereits im Voraus
Noris

Hallo,

zunächst einmal muss man dem Vermieter Zeit und Gelegenheit geben,den Mangel zu beseitigen.
Man sollte den Vermieter in einem höflichem Schreiben noch einmal auffordern,den Mangel zu beseitigen und dabei darauf hinweisen,das
dieses ja auch in seinem Interesse ist,weil durch offene Türen die Heizung natürlich mehr läuft und somit der Vermieter ja schließlich
mehr an das EVU zahlen muss (Hinweis auf höhere Abschlagszahlungen auch in dem Folgejahr).

Moin

zunächst einmal muss man dem Vermieter Zeit und Gelegenheit
geben,den Mangel zu beseitigen.

Warum? Wenn ein Mangel vorliegt, der zur Mietminderung berechtigt, kann diese doch wohl sofort erfolgen.

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Warum?

siehe § § 536 c BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Im vorliegenden Fall scheint ja der Mangel dem Vermieter bekannt zu sein, trotzdem (z.B. aus Beweisgründen) empfiehlt es sich den Mangel nachweisbar anzuzeigen und unter Fristsetzung zur Abhilfe aufzufordern.

Das vom Mieter nicht vermeidbare Mitbeheizen des Schlafzimmers über normale Wohnräume kann sogar Schimmel im Schlafzimmer begünstigen. Und da würde die nachweisbare Mängelanzeige z.B. auch vor Schadensersatzansprüchen des Vermieters bewahren.

Wie oft muss der Mangel noch angezeigt werden?

einmal

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Grundsätzlich tritt eine Mietminderung nur bei erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung ein - „ine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
Im Netz findet man Tabellen zu bereits ergangenen Urteilen, hinsichtlich „zu warmes Schlafzimmer“ ist mir da aber noch nichts untergekommen. Für „zu kaltes Wohnräume“ sollte etwas zu finden sein - aber wie soll man nachweisen, um wieviel Grad der Wohnraum durch nicht schliessende Tür kälter ist?

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

hier ist das Prozedere recht gut beschrieben
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
auch mal zu Mieteinbehalt (Zurückbehaltungsrecht) nachlesen!
und unter Minderungsquoten > H (Heizung)

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Ich wollte nicht wissen, warum der Mangel angezeigt werden sollte, sondern warum die Minderung erst nach einer Fristsetzung erfolgen sollte.

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Hallo,

wenn du die Antworten auch einmal richtig lesen würdest…

Aber noch einmal…bei einem Mietmangel muss der Mieter den Vermieter darüber in Kenntnis setzten…dieses geschieht schon aus Beweissicherungsgründen am besten schriftlich.

Desweiteren muss der Mieter dem Vermieter ausreichend Gelegenheit geben,den Mangel zu beseitigen.Wie lange diese Frist bemessen werden soll,hängt von der Art des Mangels ab.

Nur wenn der Vermieter diese Frist verstreichen läßt,ist man berechtigt,den Mangle auf eigene Kosten beseitigen zu lassen und diese von der Miete abzuziehen oder die Miete bis zur Mängelbeseitigung durch den Vermieter entsprechend zu kürzen.

Moin,

Nur wenn der Vermieter diese Frist verstreichen läßt,ist man
berechtigt,den Mangle auf eigene Kosten beseitigen zu lassen
und diese von der Miete abzuziehen oder die Miete bis zur
Mängelbeseitigung durch den Vermieter entsprechend zu kürzen.

Das ist schlicht und ergreifend Bullshit. Da die Mietminderung die Entschädigung für die geringere Nutzbarkeit der Wohnung ist, ist eine Fristsetzung keine Notwendigkeit, um die Miete zu mindern. Der Vermieter muss zwar unverzüglich informiert werden, die Mietminderung kann aber ab Auftreten des Mangels erfolgen.

Gruß

TET

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habt ihr schon bemerkt, dass ihr völlig aneinander vorbeiredet?
Der eine redet von Mängelbeseitigung, wenn der Vermieter nichts tut. Der andere redet von Mietminderung. Das hat nichts miteinander zu tun.

vnA

Wie verstehst du denn das hier?

Nur wenn der Vermieter diese Frist verstreichen läßt,ist man :berechtigt,… die Miete bis zur Mängelbeseitigung durch den Vermieter :entsprechend zu kürzen.

Also in meiner Sprache steht da, dass der Mieter erst nach verstreichen der Frist berechtigt ist, die Miete bis zur Mängelbeseittigung zu kürzen. Aber vielleicht kann man das auch anders verstehen und ich sehe das nur nicht.

Gruß

TET

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Zudem war in der Frage explizit nach Mietminderung gefragt.

Du hast Recht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und wer bis zum letzten Halbsatz liest, ist noch besser dran. Mea culpa.

vnA

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