Guten Tag,
man stelle sich folgendes vor:
Während eines Einbruchs wird sowohl die Büro-Vordertür, als auch eine Zimmertür innerhalb des Büros beschädigt. Der Vermieter will nur die Eingangstür bezahlen. Ist das so rechtens? Eine Zimmertür ist doch auch Teil des Mietobjektes…
Vielen Dank und Grüße
Der Vermieter will nur die Eingangstür bezahlen. Ist das so
rechtens? Eine Zimmertür ist doch auch Teil des
Mietobjektes…
Hallo,
wer streicht die Türen in der Wohnung, der Mieter.
wer streicht die Eingangstür / Wohnungstür, der Vermieter.
Also, als Beispiel gedacht. In der Wohnung bezahlt deinen Schaden DEINE Hausratversicherung.
Alles klar ?
Gruß premme
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schenkt mir keine Sterne.