Zimmervermietung wie steuerlich angeben

Hallo,
ich habe vor gelegentlich ein Zimmer via airbnb.de zu vermieten.
Ich bin Eigentümer des Gebäudes und habe sonst keine Mieter.
Das Zimmer soll nur für 1 -7 Tage am Stück vermietet werden z.B. an Messegäste.
Wie muss ich das steuerlich anmelden ? Reicht eine Einnahenübersicht zur Steuererklärung aus ?
Besser vor der Vermietung fragen bevor es durch das Amt teuer wird.

Hallo,

es genügt eine sog. Anlage V (steht für Vermietung) zusammen mit der Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, wenn Sie auf ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Ansonsten müssen Sie noch eine USt-Erklärung einreichen.

GGfs. noch der Stadt Bescheid geben wegen Kur-Taxe o.ä. Gebühren.

Hallo Fragezeichen69,

bei mir bist an der richtigen ( oder auch falschen ) Adresse.

Ich habe seit 10 Jahren eine Ferienwohnung und verteuere mein Einnahme um die Anlage V + V ( Vermietung und Verpachtung ) in der Steuererklärung.

So würde ich das bei Dir auch machen.

Liste alle Einnahmen über eine Tabelle auf und trage sie in der entsprechenden Spalte ein.

Auf Seite 2 mußt Du alle ( !!! ) in den jeweiligen Feldern angeben.

Diese sind entweder direkt zuzuordnen oder müssen im Verhältnis geltend gemacht werden:

100 % = 100 qm das gesamte Haus

20 % = 20 qm vermietet.

Denke an alles, was Du im Jahr für das Haus ausgibst; z.B. 1 Sack Streusalz = € 9,99 = 20 % Kosten für die Vermietung

Denke auch an Deine Arbeitsleistung für die Pflege des Grundstückes ( Außenanlagen ); ich will es hier einmal mit € 10,00 pro Std. versuchen.

Aber ich habe auch 1000 qm Grundstück und 50 % der Wohnfläche vermietet.

Versuche soviel Kosten geltend zu machen, daß Du nicht noch bei der Vermietung einen Überschuß erzielst, den Du dann versteuern mußt.

Wichtig: Auch Anschaffungen für die Wohnung kannst Du steuerlich absetzen; es muß nur zu Wohnung passen ( Beispiel = Klodeckel ach ja ich habe 2 gekauft einen für mich, einen für die Wohnung; Du brauchst aber nur eine Quittung ).

Quittungen sind das wichtigste.

Auch Fahrtksoten für den Einkauf kannst Du geltendmachen; mir hat man dies vor 12 Jahren anerkannt.

Versuche das Zimmer so oft wie möglich zu vermieten; es bleibt netto etwas hängen.

Aber Vorsicht vor allen Portalen, die nur eine Einmalgebür wollen und dann für mehrere Jahre die Anzeige garantieren.

In vielen Fällen stellt der Anbieter, wenn er seine Einmalprovision kassiert hat, die Pflege ein.

Mit einer neuen Seite kann man ja neue - oder die gleichen Kunden - ködern und neu verdienen.

Wenn Du hier weitere Informationen willst, schreibe mich direkt an:

[email protected]

Ach ja, noch eines mußt Du beachten und da weiß ich auch nicht so recht Bescheid:

Messegäste wollen eine Rechnung mit MWST. Dies alleine ist ja kein Problem.

Mietpreis + MWST ( ich rechne immer 19 % ).

Die auch bei mir fehlende Umsatzsteuernummer ersetze ich durch meine private Steuernummer.

Da ich aber in der Steuererklärung die Gesamteinnahme ( mit MWST ) als Einnahme angebe und in den Kosten auch die MWST enthalten ist, gehe ich im Falle einer Nachprüfung von keinen großen Problemen aus.

Die Rechnungen aus der Vermietung mußte ich noch nie vorlegen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg; wenn Du noch ein paar Insiderinformatioen haben willst, schreibe mich direkt an.

Dann brauche ich auch nähere Angaben zu dem Zimmer.

MfG

Stefan Seidel

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich denn Rechnungen schreiben oder reicht die Zahlung der Plattform an mich aus?

Super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Sollte ich noch Fragen haben melde ich mich.
LG
Thomas

Super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Sollte ich noch Fragen haben melde ich mich.
LG
Thomas

Hallo Thomas,

wnn ich weitere Informationen zu Deinem Zimmer habe ( Ort - Lage _Größfe usw. )
gebe ich Dir gerne Informationen; Du mußst nicht die gleichen Anfängerfehler machen wie ich,

MfG

Stefan Seidel

Die Abrechnung (sog. Gutschrift) durch die Plattform genügt als Nachweis. Aber Achtung, die Plattform weist evtl. 7 % Umsatzsteuer in der Gutschrift aus, die sie dann abführen müssen.

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hallo,

steuerlich anmelden mußt du ein vermietungsgewerbe nur dann, wenn du es dauerhaft gewerblich betreibst. zeitweise vermietung an messegäste gehört nicht dazu.
einfaache einnahmen-/ausgaben (überschuß) rechnung reicht i.a. aus.
es ist sinnvoll, rechnungen/quittungen an messegäste auszustellen und kopien dazu aufzuheben.
mwst sollte nicht ausgewiesen werden.

saludos, borito